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Oppmann Immobilien AG

Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 28.07.2026
Sprecher: Volker Graf

Oppmann Immobilien AG
Martin-Luther-Straße 7
97072 Würzburg
TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2025 und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025


Keine Abstimmung erforderlich


TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns zum 31. Dezember 2025

Zustimmung

Begründung: Die SdK begrüßt, dass die Mindestdividende gemäß § 254 Aktiengesetz von EURO 0,40 je dividendenberechtigter Stückaktie vorgeschlagen wird. Bei einem Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2025 in Höhe von EUR 5.169.831 Euro wäre aber auch eine Dividende von 2 Euro je Aktie, wie auch vor zwei Jahren gezahlt, möglich gewesen.

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025

Zustimmung

Begründung: Der Vorstand hat seine Aufgaben der erfolgreichen Führung der Gesellschaft wiederum unter Beweis gestellt. Daher steht einer Entlastung nichts im Weg.

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025

Zustimmung

Begründung: Nach unserer bisherigen Kenntnis hat der Aufsichtsrat seine Aufgaben der Beratung, Kontrolle und Überwachung des Vorstands stets wahrgenommen.

TOP 5 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026

Zustimmung

Begründung: Es spricht nichts gegen die Wahl von Dr. Kleeberg & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Steuerberatungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026.

TOP 6 Beschlussfassung über die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern


Keine Abstimmung erforderlich


TOP 6a) Herrn Dipl.-Kfm. Gerhard Bruckmeier

Ablehnung

Begründung: Gerhard Bruckmeier wurde 1954 geboren und hat deshalb am 28. Juli 2026 sein 70.Lebensjahr bereits beendet. Deshalb ist er für die SdK laut Governance Codex nicht wählbar. Eine Ämterhäufung in ähnlichen AR-Ämtern liegt ebenfalls vor. Ferner ist Herr Bruckmeier bereits länger als 12 Jahre Mitglied des Aufsichtsrats der Oppmann Immobilien AG.

TOP 6b) Herrn Prof. Dr. Tobias Bürgers

Zustimmung

Begründung: Grundsätzlich hat die SdK keine voreingenommene negative Einstellung gegen den vorgeschlagenen Kandidaten. Allerdings sind Fragen zur Beurteilung z. B. einer Eignung oder der ggfs. zur Verfügung stehenden Zeit des vorgeschlagenen Kandidaten für die AG nur zu beantworten, wenn mit der Einladung auch die Kandidaten z. B. durch die Veröffentlichung einer Vita o. ä. vorgestellt werden. Dies scheint hier nicht der Fall zu sein. Derzeit ist eine Stellungnahme insbesondere zu einer ggfs. vorhandenen Ämterhäufung in ähnlichen AR-Ämtern für die Aktionäre nicht im Ansatz erkennbar. Die SdK erwartet daher die Anwesenheit des Kandidaten in der Hauptversammlung und seine persönliche Vorstellung. In der Erwartung, dass zuvor genannte Kriterien erfüllt sind, wird es bei einer nun vorgeschlagenen Zustimmung bleiben.

TOP 6c) Herrn Dr. Daniel Tykal

Zustimmung

Begründung: Grundsätzlich hat die SdK keine voreingenommene negative Einstellung gegen den vorgeschlagenen Kandidaten. Allerdings sind Fragen zur Beurteilung z. B. einer Eignung oder der ggfs. zur Verfügung stehenden Zeit des vorgeschlagenen Kandidaten für die AG nur zu beantworten, wenn mit der Einladung auch die Kandidaten z. B. durch die Veröffentlichung einer Vita o. ä. vorgestellt werden. Dies scheint hier nicht der Fall zu sein. Derzeit ist eine Stellungnahme insbesondere zu einer ggfs. vorhandenen Ämterhäufung in ähnlichen AR-Ämtern für die Aktionäre nicht im Ansatz erkennbar. Die SdK erwartet daher die Anwesenheit des Kandidaten in der Hauptversammlung und seine persönliche Vorstellung. In der Erwartung, dass zuvor genannte Kriterien erfüllt sind, wird es bei einer nun vorgeschlagenen Zustimmung bleiben.

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden


Keine Abstimmung erforderlich


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