TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2025 und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns zum 31. Dezember 2025
Zustimmung
Begründung: Die SdK begrüßt, dass die Mindestdividende gemäß § 254 Aktiengesetz von EURO 0,40 je
dividendenberechtigter Stückaktie vorgeschlagen wird.
Bei einem Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2025 in Höhe von EUR 5.169.831 Euro wäre aber auch eine Dividende von 2 Euro je Aktie, wie auch vor zwei Jahren gezahlt, möglich gewesen.
TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025
Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat seine Aufgaben der erfolgreichen Führung der Gesellschaft wiederum unter Beweis gestellt. Daher steht einer Entlastung nichts im Weg.
TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025
Zustimmung
Begründung: Nach unserer bisherigen Kenntnis hat der Aufsichtsrat seine Aufgaben der Beratung, Kontrolle und Überwachung des Vorstands stets wahrgenommen.
TOP 5 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026
Zustimmung
Begründung: Es spricht nichts gegen die Wahl von Dr. Kleeberg & Partner GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Steuerberatungsgesellschaft, München, zum
Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026.
TOP 6 Beschlussfassung über die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 6a) Herrn Dipl.-Kfm. Gerhard Bruckmeier
Ablehnung
Begründung: Gerhard Bruckmeier wurde 1954 geboren und hat deshalb am 28. Juli 2026 sein 70.Lebensjahr bereits beendet. Deshalb ist er für die SdK laut Governance Codex nicht wählbar.
Eine Ämterhäufung in ähnlichen AR-Ämtern liegt ebenfalls vor.
Ferner ist Herr Bruckmeier bereits länger als 12 Jahre Mitglied des Aufsichtsrats der Oppmann Immobilien AG.
TOP 6b) Herrn Prof. Dr. Tobias Bürgers
Zustimmung
Begründung: Grundsätzlich hat die SdK keine voreingenommene negative Einstellung gegen den vorgeschlagenen Kandidaten. Allerdings sind Fragen zur Beurteilung z. B. einer Eignung oder der ggfs. zur Verfügung stehenden Zeit des vorgeschlagenen Kandidaten für die AG nur zu beantworten, wenn mit der Einladung auch die Kandidaten z. B. durch die Veröffentlichung einer Vita o. ä. vorgestellt werden. Dies scheint hier nicht der Fall zu sein. Derzeit ist eine Stellungnahme insbesondere zu einer ggfs. vorhandenen Ämterhäufung in ähnlichen AR-Ämtern für die Aktionäre nicht im Ansatz erkennbar. Die SdK erwartet daher die Anwesenheit des Kandidaten in der Hauptversammlung und seine persönliche Vorstellung. In der Erwartung, dass zuvor genannte Kriterien erfüllt sind, wird es bei einer nun vorgeschlagenen Zustimmung bleiben.
TOP 6c) Herrn Dr. Daniel Tykal
Zustimmung
Begründung: Grundsätzlich hat die SdK keine voreingenommene negative Einstellung gegen den vorgeschlagenen Kandidaten. Allerdings sind Fragen zur Beurteilung z. B. einer Eignung oder der ggfs. zur Verfügung stehenden Zeit des vorgeschlagenen Kandidaten für die AG nur zu beantworten, wenn mit der Einladung auch die Kandidaten z. B. durch die Veröffentlichung einer Vita o. ä. vorgestellt werden. Dies scheint hier nicht der Fall zu sein. Derzeit ist eine Stellungnahme insbesondere zu einer ggfs. vorhandenen Ämterhäufung in ähnlichen AR-Ämtern für die Aktionäre nicht im Ansatz erkennbar. Die SdK erwartet daher die Anwesenheit des Kandidaten in der Hauptversammlung und seine persönliche Vorstellung. In der Erwartung, dass zuvor genannte Kriterien erfüllt sind, wird es bei einer nun vorgeschlagenen Zustimmung bleiben.
Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden
Keine Abstimmung erforderlich