TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2021/2022, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2021/2022
Zustimmung
Begründung: Als abgefundene Gesellschaft erhält die EHW AG nur dann zusätzlich zur fixen Ausgleichszahlung einen variablen Anteil, wenn die negativen Anrechnungsbeträge der Rasselstein und Electrical Steel Verwaltung GmbH vorab verrechnet und glattgestellt wurden. Trotz eines sehr guten Ergebnisses von Electrical Steel verbleiben noch 31 Mio. € negative Anrechnungsbeträge, bei Rasselstein 58 Mio. €. Es besteht die Chance, dass im nächsten Geschäftsjahr 23/24 wieder variable Ausgleichszahlungen geleistet werden können, wenn das laufende Geschäftsjahr weiterhin erfolgreich läuft und nicht wieder unplanmäßige Produktionsstopps die Auslieferungsmenge begrenzen.
TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021/2022
Zustimmung
Begründung: Electrical Stell gelang mit knapp 100 Mio. € Ergebnis ein fulminanter Tunraround, an dem die Umsatzverdopplung durch den teilweisen Ausfall Chinas durch Lockdowns, die sehr erfolgreiche Umstellung auf höchste Qualitätsgüten und die steigende Nachfrage nach magnetisiertem Stahl für Trafos aufgrund der Elektromobilität entscheidenden Faktoren waren.
Rasselstein konnte zum zweiten Mal hintereinander die Erwartungen nicht erfüllen. Jedoch waren es zuvorderst ein Brand in einer Trafostation und ein noch beobachteter Hagelschlag, der zu Produktionskürzungen führte, sowie weitere ungeplante Preissteigerungen, die nur verspätet an die Kunden weitergegeben werden konnten. Das Ergebnis im laufenden Jahr sollte von den weiteren Preissteigerungen profitieren, da inzwischen die Kosten der Vorprodukte und die Energiekosten rückläufig sind.
TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021/2022
Zustimmung
Begründung: Die zwei operativen Gesellschaften scheinen auf einem guten Wege zu sein, in diesem Jahr nachhaltig positive Ergebnisse zu erreichen. Das Multikrisenumfeld CoViD 19, Ukrainekrieg mit Energie- und Rostoffpreisexplosionen wurde angemessen gemanagt. Auch die Umstellung der Verchromungsanlage bei Rasselstein verläuft erfolgreich. Großrisiken sind momentan keine weiteren erkennbar.
TOP 5 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts
Ablehnung
Begründung: Die Gesellschaft ist zwar unabhängig vom Abschlussprüfer der Muttergesellschaft, jedoch sind die sonstigen Leistungen mit ca.20 T€ von 32 T€ Abschlusskosten unangemessen hoch, um eine formale Unabhängigkeit konstatieren zu können.
TOP 6 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts
Begründung: Die Hauptvergütung der beiden Vorstände wird durch die ThyssenKrupp Steel Europe GmbH festgelegt. Die fast identischen Beträge für die Herren Dr. Biele und Giovanakis bei der EHW AG spiegeln zwar nicht deren individuelle Leistung für EHW wider, hier hätte Herr Giovanakis wegen seiner starken Ergebnisverbesserung einen wesentlich höheren variablen Anteil als Herr Dr. Biele erhalten müssen. Mir wurde von den Herren versichert, dass beide entsprechend den Gesamtleistungen vergütet wurden und der EHW-Beitrag jeweils auf die Gesamtvergütung anteilig verrechnet worden sei.
Die übrigen Bestandteile des Vergütungssystem entsprechen formal den gesetzlichen Anforderungen und wurden vom Abschlussprüfer insgesamt ohne Einschränkungen akzeptiert.
TOP 7 Beschlussfassung über die Neuwahlen von Aufsichtsratsmitgliedern
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 7 1. Bernhard Osburg
Zustimmung
Begründung: Es bestehen keine Zweifel an der fachlichen oder persönlichen Eignung von Herrn Osburg.
Für das geforderte Kompetenzprofil der EHW AG besitzt Herr Osburg lt. Geschäftsbericht/ Lagebericht folgende Qualifikationen:
-Unternehmensführung
-Nachhaltigkeit
-Ingenieurwesen
-Compliance/ Corporate Governance.
TOP 7 2. Dr. Thomas Bscher
Zustimmung
Begründung: Herr Dr. Bscher ist zwar mehr als 12 Jahre Mitglied im AR der Gesellschaft, die Gesellschaft sieht ihn jedoch weiterhin als unabhängig an und erläutert dies DCGK-gemäß im Lagebericht.
Für das geforderte Kompetenzprofil der EHW AG besitzt Herr Bscher lt. Geschäftsbericht/ Lagebericht folgende Qualifikationen:
-Unternehmensführung
-Kapitalanlage
-Finanzierung u. Kapitalmarkt
-Rechnungslegung und Abschlussprüfung
TOP 7 3. Dr. Heike Denecke-Arnold
Zustimmung
Begründung: Es bestehen keine Zweifel an der fachlichen oder persönlichen Eignung von Frau Dr. Denecke-Arnold.
Für das geforderte Kompetenzprofil der EHW AG besitzt Frau Dr. Denecke-Arnold lt. Geschäftsbericht/ Lagebericht folgende Qualifikationen:
-Unternehmensführung
-Nachhaltigkeit
-Ingenieurwesen
-Compliance/ Corporate Governance.
TOP 7 4. Carsten Evers
Zustimmung
Begründung: Es bestehen keine Zweifel an der fachlichen oder persönlichen Eignung von Herrn Evers.
Für das geforderte Kompetenzprofil der EHW AG besitzt Herr Evers lt. Geschäftsbericht/ Lagebericht folgende Qualifikationen:
-Unternehmensführung
-Kapitalanlage
-Finanzierung u. Kapitalmarkt
-Rechnungslegung und Abschlussprüfung
-Compliance u. Corporate Governance.
TOP 7 5. Andreas de Maizière
Zustimmung
Begründung: Herr de Maizière ist zwar mehr als 12 Jahre Mitglied im AR der Gesellschaft, die Gesellschaft sieht ihn jedoch weiterhin als unabhängig an und erläutert dies DCGK-gemäß im Lagebericht.
Er ist zusätzlich in 6 verschiedenen Aufsichts- Gremien tätig, davon in 5 als Vorsitzender, jedoch nur mit der Degussa Bank als Tochter der Oldenburgischen Landesbank ein Mandat bei einer großen Gesellschaft. Alle Gesellschaften sind nicht börsennotiert, ein Overboarding im Sinne des DCGK liegt nicht vor.
Für das geforderte Kompetenzprofil der EHW AG besitzt Herr de Maizière lt. Geschäftsbericht/ Lagebericht folgende Qualifikationen:
-Unternehmensführung
-Kapitalanlage
-Finanzierung u. Kapitalmarkt
-Rechnungslegung und Abschlussprüfung
-Compliance u. Corporate Governance
TOP 7 6. Dr. Karina Schuck
Zustimmung
Begründung: Es bestehen keine Zweifel an der fachlichen oder persönlichen Eignung von Frau Dr. Schuck.
Für das geforderte Kompetenzprofil der EHW AG ist lt. Geschäftsbericht/ Lagebericht keine Qualifikation aufgeführt. Sie sollte aufgrund ihrer Ausbildung jedoch einen Beitrag zum Thema Ingenieurwesen leisten können.
TOP 8 Beschlussfassung über Satzungsänderungen betreffend die Wahl des Aufsichtsratsvorsitzenden
Zustimmung
Begründung: Die Bindung der Wahl zum ARV mit der Amtszeit des gewählten AR-Mitglieds zu verbinden erscheint sinnvoll und angemessen.
TOP 9 Beschlussfassung über Satzungsänderungen betreffend die Einberufung von Aufsichtsratssitzungen
Zustimmung
Begründung: Die Modernisierung der Einladungsform zu AR-Sitzungen mit den neuen sozialen Medien und deren Möglichkeiten zu nutzen, erscheint sinnvoll.
TOP 10 Beschlussfassung über Satzungsänderungen betreffend die Vergütung des Aufsichtsrats
Zustimmung
Begründung: Die Vergütung des AR in der Satzung festzuschreiben, ist ungewöhnlich, entschlackt jedoch die HV-Tagesordnung ein wenig.
TOP 11 Beschlussfassung über Satzungsänderungen zur künftigen Ermöglichung virtueller Hauptversammlungen
Ablehnung
Begründung: Die aktuelle Präsenz-HV in 2023 zeigt, dass die Gesellschaft bemüht ist, virtuelle HV nur als Notfall anzusehen.
Ein Ermächtigung für 5 Jahre erscheint der SdK zu lange, das Maximum von Ausnahmetatbeständen (virtuelle HV) sehen wir bei 2 Jahren.Grundsätzlich wird eine Präsenz-HV angestrebt.
Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
Keine Abstimmung erforderlich