1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts für die DOUGLAS AG und den Konzern zum 30. September 2024, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289a und 315a HGB
Keine Abstimmung erforderlich
2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Zustimmung
Begründung: Unter der Führung des Vorstandes konnten sowohl die Umsatzerlöse, wie auch das bereinigte Konzern-EBITDA gesteigert werden. Der Verschuldungsgrad zum EBITDA konnte von 4,7x auf 2,8x reduziert werden. Die Prognose für die Berichtspeiode wurde erfüllt, die Prognose für das laufende Jahr sieht ein weiteres Wachstum der Umsatzerlöse und des operativen Ergebnisses vor, die Verschuldung soll geplant weiter reduziert werden. Insgesamt agierte der Vorstand somit erfolgreich. Zu hinterfragen ist allerdings, wieso nur eine rein virtuelle Hauptversammlung angeboten wird. Die SdK sieht hierin eine Einschränkung der Möglichkeit für Aktionäre mit den Führungsgremien und auch den anderen Aktionären wirksam zu kommunizieren.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Zustimmung
Begründung: Ausweislich seines Berichtes hat die Kapitalseite des Aufsichtsrates mit einer Ausnahme an allen sechs Sitzungen des AR teilgenommen, die Teilnahme an Ausschüssen war vollzählig. Der Vorstand wurde kontrolliert und beraten, der Jahresabschluss wurde geprüft und gebilligt. Die Vorgaben nach §171 AktG wurden erfüllt. Allerdings muss auch der Aufsichtsrat gefragt werden, wieso nur eine reine virtuelle Hauptversammlung veranstaltet wird, was nach Auffassung der SdK nicht dem Interesse aller Aktionäre entspricht.
4. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024/2025
Zustimmung
Begründung: Der Abschlussprüfer KPMG erbrachte in der Berichtsperiode Leisungen für insgesamt 5,6 Mio. Euro. Davon entfielen 0,9 Mio. Euro auf sonstige, nichtprüferische Leistungen. Die SdK verlangt grundsätzlich die Trennung von Beratung und Prüfung, um einen neutralen und objektiven Prüfungsprozess zu gewährleisten, deshalb muss in der HV die Art der sonstigen Leistungen hinterfragt werden. Ansonsten erfüllt KPMG die Anforderungen der SdK an Abschlussprüfer.
5. Beschlussfassungen über die Vergütungssysteme
Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat soll rein fix vergütet werden, was den Richtlinien der SdK entspricht. Auch die Höhe der Vergütungen ist mit 60-150.000 Euro und 30-60.000 Euro für die Ausschüsse und je nach Funktion der Struktur und Größe des Unternehmens angemessen. Das Vorstandsvergütungssystem folgt dem Grundsatz und den Richtlinien der SdK nach "Pay for Performance", es sind kurz- und langfristige Vergütungsbestandteile sowie die im DCGK vorgesehenen weiteren Differenzierungen enthalten.
6. Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2023/2024
Zustimmung
Begründung: Der Vergütungsbericht wurde vom Abschlussprüfer nach den strukturellen Anfordernissen des §162 AktG und auch inhaltlich uneingeschränkt testiert.
7. Beschlussfassung über die Umstellung von Inhaberaktien auf Namensaktien und die entsprechende Änderung der Satzung
Zustimmung
Begründung: Durch die Umstellung von Inhaber- auf Namensaktien kann die Kommunikation zwischen Aktionär und Gesellschaft intensiviert werden, was zu begrüßen ist.
Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
Keine Abstimmung erforderlich