TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Deutschen Beteiligungs AG zum 31. Dezember 2025, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2025, des zusammengefassten Lageberichts der Deutschen Beteiligungs AG und des Konzerns mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung: Die SdK unterstützt den von der Verwaltung erneut vorgeschlagenen Dividendenvorschlag in Höhe von Euro 1,00 je dividendenberechtigter Aktie. Bei einem Ergebnis je Aktie von 1,39 € entspricht dies einer Ausschüttungssumme von 72%. Die Gesellschaft versucht eine kontinuierliche, glättende Dividendenstrategie zu fahren, die aufgrund der stark schwankenden Erträge aufgrund des Geschäftsmodells sicherlich nicht einfach umzusetzen ist. Dies ist aus Sicht der SdK aber zu begrüßen.
TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025
Zustimmung
Begründung: Der Vorstand kann für das abgelaufene Geschäftsjahr 2025 entlastet werden. Der Vorstand hat das Unternehmen strategisch sinnvoll weiterentwickelt und es damit resilienter gegen zukünftige Krisen aufgestellt. Alle wesentlichen Konzernkennzahlen sind positiv. Das Unternehmen ist gut aufgestellt und solide finanziert. Leider entspricht der Aktienkursverlauf in den letzten Jahren nicht ganz der guten operativen Entwicklung. Zudem ist lobend zu erwähnen, dass der Vorstand sich auch weiterhin für physische Hauptversammlungen ausspricht.
TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025
Zustimmung
Begründung: Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2025 fanden insgesamt 8 Aufsichtsratssitzungen statt. Laut dem Bericht des Aufsichtsrats ist der Aufsichtsrat seinen Pflichten im Hinblick auf Beratung und Kontrolle des Vorstandes nachgekommen. Das Unternehmen ist weiterhin im Markt sehr gut positioniert.
TOP 5 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2025
Zustimmung
Begründung: Die Zustimmung zum Vergütungsbericht erfolgt im Sinne einer rein redaktionellen Billigung im Sinne des § 120a Abs. 4 AktG. Gegenstand der Beschlussfassung ist ausschließlich die formale und gesetzeskonforme Ausgestaltung des Berichts gemäß den Anforderungen des § 162 AktG, insbesondere im Hinblick auf Vollständigkeit, Transparenz und Klarheit der Darstellung. Da diese formalen Berichtspflichten aus Sicht der SdK erfüllt sind, wird der Vergütungsbericht im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben für das Geschäftsjahr 2025 redaktionell gebilligt.
TOP 6 Beschlussfassung über die Billigung des angepassten Systems zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands
Ablehnung
Begründung: Insgesamt ist das hier vorgelegte Vorstandsvergütungssystem gut ausgestaltet und die Anpassungen sind sinnvoll. Allerdings würden durch die Auszahlung innerhalb des sogenannten Fundraising-Bonus das Verhältnis von kurzfristigen zu langfristigen variablen Vergütungsbestandteilen mit einem Verhältnis von 40/60 die kurzfristige Komponente zu stark ausfallen lassen. Hier erachtet die SdK, dass ein Verhältnis von 30/70 von kurz- zu langfristiger Komponente angemessen wäre.
TOP 7 Nachwahlen zum Aufsichtsrat
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 7.1 Herr Dustin Artz
Zustimmung
Begründung: Der Wahl von Herrn Dustin Arzt kann aus Sicht der SdK zugestimmt werden. Er ist fachlich geeignet und nicht overboarded. Zudem wird er zukünftig u.a. die Interessen des Großaktionärs Rossmann Beteiligungs GmbH vertreten. Dies ist aber angemessen, da die Rossmann Beteiligungs GmbH 28,61% der Stimmanteile an der DBAG hält.
TOP 7.2 Herr Steffen Schmidt
Ablehnung
Begründung: Die Wahl von Herrn Steffen Schmidt wird nicht unterstützt. Fachlich erscheint er absolut geeignet, um einen Mehrwert für den Aufsichtsrat darzustellen. Allerdings ist er aus Sicht der SdK overboarded. Neben seiner Tätigkeit als CFO der Getec Energie Holding GmbH, seinen 4 Konzernmandaten, ist er zudem noch Mitglied in 3 weiteren Kontrollgremien sowie dann noch im Aufsichtsrat der DBAG. Dies ist aus Sicht der SdK zu viel und somit erfolgt die Ablehnung des Kandidaten Schmidt.
TOP 8 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026 und des Prüfers für eine prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts
Zustimmung
Begründung: Der erneuten Wahl von BDO als Abschlussprüfer kann aus Sicht der SdK zugestimmt werden. Die sonstigen Leistungen neben den reinen Abschlussprüfungskosten liegen auf einem moderaten Niveau (6,2%). Dennoch spricht sich die SdK für eine strikte Trennung zwischen Abschlussprüfung und Beratung aus.
TOP 9 Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und die Schaffung einer neuen Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien und zum Ausschluss des Andienungsrechts beim Erwerb und des Bezugsrechts bei der Verwendung
Ablehnung
Begründung: Die SdK lehnt den Rückkauf eigener Aktien generell ab. Den Einzug der Aktien bewertet die SdK dabei als sinnvollen Verwendungszweck, der unterstützt werden würde. Allerdings können in dem hier vorgelegten Beschluss die Aktien u.a. auch gegen Sachleistung im Rahmen von Unternehmenskäufen verwendet werden. Diese Art der Verwendung sieht die SdK als sehr kritisch an und lehnt damit den Tagesordnungspunkt ab.
Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
Keine Abstimmung erforderlich