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FRIEDRICH VORWERK Group SE

Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 02.06.2025
Sprecher: Dr. Heinrich Herm Stapelberg

FRIEDRICH VORWERK Group SE
Niedersachsenstraße 19-21
21255 Tostedt
TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2024, des zusammengefassten Lageberichts für die Friedrich Vorwerk Group SE und den Konzern, des Vorschlags des Vorstands und des Aufsichtsrats für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024 sowie des erläuternden Berichts zu den Angaben nach Art. 9 Abs. 1 lit. c Ziff. ii) SE-VO i.V.m. §§ 289a, 315a HGB


Keine Abstimmung erforderlich


TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2024

Ablehnung

Begründung: Der Gewinn ist gegenüber dem Vorjahr deutlich gestiegen, daher soll auch die Dividende von 0,12 € im Vj. auf nun 0,30 € steigen. Allerdings sinkt damit die Ausschüttungsquote deutlich gegenüber dem Vorjahr ab und liegt bei lediglich knappen und für die SdK nicht akzeptablen 17 %. Auch langfristig wird nur eine Ausschüttungsquote von 20-30% angestrebt und somit liegt F. Vorwerk auch dauerhaft unter der von der SdK geforderten Quote von 40% bis 60%.

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands der Friedrich Vorwerk Group SE für das Geschäftsjahr 2024

Zustimmung

Begründung: Der Vorstand hat das Unternehmen im abgelaufenen Geschäftsjahr erfolgreich geführt und stellt es weiterhin konsequent auf für die Energiewende in Deutschland, insbesondere für Wasserstoff und erdverlegte Stromleitungen (HGÜ).

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Friedrich Vorwerk Group SE für das Geschäftsjahr 2024

Zustimmung

Begründung: Der Aufsichtsrat ist gemäß den vorgelegten Berichten seinen Pflichten im Hinblick auf Beratung und Kontrolle des Vorstandes nachgekommen.

TOP 5 Wahl des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025

Zustimmung

Begründung: Nexia erscheint qualifiziert und aus Sicht der SdK spricht nichts gegen eine weitere Wahl. In 2024 wurden keine Steuer- und Sonstige Leistungen vom Abschlussprüfer erbracht.

TOP 6 Wahl des Prüfers für die Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2025

Zustimmung

Begründung: Es spricht aus Sicht der SdK nichts dagegen, dieselbe Gesellschaft für die ESG Berichterstattung wie für die Abschlussprüfung zu bestimmen.

TOP 7 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts 2024

Zustimmung

Begründung: Der Vergütungsbericht ist transparent und übersichtlich. Am Vergütungssystem an sich wird allerdings weiterhin kritisiert, dass im Gegensatz zu SdK- und DCGK- Empfehlungen der variable Anteil an der Vergütung relativ gering ist und kein langfristiges Element enthält.

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.


Keine Abstimmung erforderlich


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