1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2023/24 mit dem zusammengefassten Lagebericht für die CECONOMY AG und den CECONOMY-Konzern, dem nichtfinanziellen Bericht für den CECONOMY-Konzern und dem Bericht des Aufsichtsrats
Keine Abstimmung erforderlich
2. Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung: Auf Grund einer nur noch teilweise bestehenden Auszahlungssperre gemäß § 268 Abs 8 HGB wäre eine Dividendenzahlung erstmalig wieder zulässig. Sie erscheint auf Grund der weiterhin schwachen Geschäftsentwicklung, steigender Fremdkapitalkosten und niedrigen Eigenkapitalquote jedoch noch nicht angebracht. Im nächsten Jahr sollen aber wieder 10-25 % des Konzerngewinns ausgeschüttet werden.
3. Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023/24
Zustimmung
Begründung: Die Ergebnisse werden besser, die Prognosen angehoben und übererfüllt. Der Umbau des Konzerns macht Fortschritte. Erfreulich ist auch das Festhalten an Präsenzhauptversammlungen.
4. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023/24
Zustimmung
Begründung: Ausweislich des Berichts des Aufsichtsrats scheint dieser den Vorstand hinreichend beraten und überwacht zu haben.
5. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024/25, des Abschlussprüfers für die prüferische Durchsicht des verkürzten Konzernzwischenabschlusses und des Konzernzwischenlageberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2024/25 sowie des Prüfers für den Nachhaltigkeitsbericht für das Geschäftsjahr 2024/25
Zustimmung
Begründung: Gegen die Wiederwahl von PWC, die im vorletzten Jahr KPMG ablöste, bestehen keine Bedenken. Das Gesamthonorar stieg von 6 auf 7 Mio. €, sonstige Leistungen über die Abschlussprüfung hinaus wurden nicht erbracht.
6. Wahlen zum Aufsichtsrat
Keine Abstimmung erforderlich
6.1 Frau Katrin Adt
Zustimmung
Begründung: Gegen die Wiederwahl bestehen keine Bedenken, Frau Adt ist hinreichend qualifiziert und zeitlich verfügbar.
6.2 Frau Doreen Huber
Zustimmung
Begründung: Gegen die Wiederwahl bestehen keine Bedenken, Frau Huber ist hinreichend qualifiziert und zeitlich verfügbar.
6.3 Herrn Jürgen Kellerhals
Zustimmung
Begründung: Gegen die Wiederwahl bestehen keine Bedenken, Herr Kellerhals vertritt die Convergenta, die ca. 29 % der Anteile an Ceconomy hält. Er ist hinreichend qualifiziert und zeitlich verfügbar.
6.4 Herrn Peter Kimpel
Zustimmung
Begründung: Gegen die Neuwahl bestehen keine Bedenken, Herr Kimpel ist hinreichend qualifiziert und zeitlich verfügbar.
6.5 Frau Sabine Nitzsche
Zustimmung
Begründung: Gegen die Neuwahl bestehen keine Bedenken, Frau Nitsche ist hinreichend qualifiziert und zeitlich verfügbar.
7. Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2023/24
Zustimmung
Begründung: Der Bericht entspricht den Anforderungen des § 162 AktG und scheint die Vergütungsstruktur hinreichend transparent darzustellen.
8. Beschlussfassung über die Erhöhung der Vergütung für den Vorsitz im Aufsichtsrat durch Änderung der Satzung sowie über die Billigung der Aufsichtsratsvergütung (§ 113 Abs. 3 Satz 1 AktG)
Ablehnung
Begründung: Die Regelvergütung soll bei 70.000,- € verbleiben, das erscheint angemessen. Eine Erhöhung auf das 3,5-fache für den AR-Vorsitzenden sowie auf das Doppelte für seinen Stellvertreter und die Ausschussvorsitzenden erscheint jedoch unverhältnismäßig hoch.
9. Beschlussfassung zur Änderung von § 2 der Satzung (Anpassung des Unternehmensgegenstands)
Zustimmung
Begründung: Das Kerngeschäft soll um zusätzliche Dienstleistungen ergänzt werden. Eine zentrale Ergänzung ist dabei das margenstarke Services & Solutions-Geschäft. Die Ausweitung des Unternehmensgegenstandes erscheint sinnvoll.
10. Beschlussfassung zur Änderung von § 15 Abs. 3 der Satzung (Ermächtigung zur Durchführung virtueller Hauptversammlungen)
Zustimmung
Begründung: Die SdK bevorzugt Präsenshauptversammlungen. Einer Ermächtigung zur Durchführung virtueller Versammlungen kann ausnahmsweise zugestimmt werden, da die Ermächtigung zeitlich auf 2 Jahre beschränkt ist (von zuvor 5 Jahren) und den Aktionären im Rahmen einer Selbstverpflichtung ähnliche Fragerechte wie auf einer Präsenshauptversammlung eingeräumt werden. Außerdem hat Ceconomy in der Vergangenheit von einer ähnlichen Ermächtigung außerhalb der Coronapandemie keinen Gebrauch gemacht und erklärt auch zukünftig Präsenshauptversammlungen durchführen zu wollen.
Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
Keine Abstimmung erforderlich