TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der Northern Data AG für das Geschäftsjahr 2022, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2022 sowie des Berichts des Aufsichtsrats
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022
Ablehnung
Begründung: Maßgeblich für die Nichtentlastung ist die Entscheidung, ohne das Vorliegen einer exogenen Notsituation das Format der virtuellen Hauptversammlung präferiert zu haben. Dieses Format wird den Interessen der Aktionäre nicht gerecht, da es nicht nur erheblich die Kommunikation zwischen Aktionären und Verwaltung beschneidet, sondern v.a. der Austausch der Aktionäre untereinander nicht stattfindet.
Darüber hinaus spricht auch die abermalige verzögerte Vorlage des Jahresabschlusses und damit das verspätete Abhalten der Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2022 gegen eine Entlastung.
TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022
Ablehnung
Begründung: Maßgeblich für die Nichtentlastung ist die Entscheidung, ohne das Vorliegen einer exogenen Notsituation das Format der virtuellen Hauptversammlung präferiert zu haben. Dieses Format wird den Interessen der Aktionäre nicht gerecht, da es nicht nur erheblich die Kommunikation zwischen Aktionären und Verwaltung beschneidet, sondern v.a. der Austausch der Aktionäre untereinander nicht stattfindet.
Darüber hinaus spricht auch die abermalige verzögerte Vorlage des Jahresabschlusses und damit das verspätete Abhalten der Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2022 gegen eine Entlastung.
TOP 4 Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers
Ablehnung
Begründung: Es sind keine Gründe ersichtlich, die gegen den neuen Wirtschaftsprüfer an sich sprechen würden.
Allerdings ist nicht ersichtlich, warum ausgerechnet in der aktuellen Unternehmensphase der Abschlussprüfer gewechselt wird, obwohl die gesetzliche Rotation noch nicht erforderlich gewesen wäre.
TOP 5 Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals 2023/II, die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2024/I mit der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss und entsprechende Satzungsänderung
Ablehnung
Begründung: Mit dem Beschlussvorschlag soll ein Genehmigtes Kapital in Höhe von 50% des Grundkapitals geschaffen werden. Die SdK akzeptiert Vorratsbeschlüsse maximal bis zu einem kumulativen Volumen von 25% des Grundkapitals und sieht darüber hinaus gerade im vorliegenden TOP die Möglichkeit zur Sacheinlage kritisch. Größerer Kapitalbedarf sollte bei Bedarf über die Hauptversammlung mit entsprechender Berichterstattung abgewickelt werden.
TOP 6 Beschlussfassung über die Aufhebung der von der Hauptversammlung am 7. September 2023 beschlossenen Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen mit oder ohne Wandlungs- oder Bezugsrechte(n), die Erteilung einer neuen Ermächtigung zur Begebung von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts, die Aufhebung des Bedingten Kapitals 2023 und Schaffung eines Bedingten Kapitals 2024/I sowie über die entsprechenden Satzungsänderungen
Ablehnung
Begründung: Mit dem Beschlussvorschlag soll ein bedingtes Kapital in Höhe von 40% des Grundkapitals geschaffen werden. Unter Verweis auf die im TOP 7 ausführlich erläuterten Grenzwerte muss dieser Beschlussvorschlag daher abgelehnt werden.
TOP 7 Beschlussfassung über die Aufhebung der Ermächtigung zur Implementierung des Aktienoptionsprogramms 2023, die Erteilung einer neuen Ermächtigung zur Implementierung eines neuen Aktienoptionsprogramms 2024, die Änderung des Bedingten Kapitals 2020/II bis 2023 in das Bedingte Kapital 2020/II bis 2024 zur Bedienung des Aktienoptionsprogramms 2020, des Aktienoptionsprogramms 2021, des Aktienoptionsprogrammes 2021/II, des Aktienoptionsprogramms 2023 sowie des Aktienoptionsprogramms 2024 samt entsprechender Satzungsänderung
Ablehnung
Begründung: Aktienoptionsprogramme sind im Regelfäll gestaltungsanfällig. Daher lehnt die SdK diese Vergütungsform grundsätzlich ab und präferiert die Hergabe von reellen Aktien als langfristigen, variablen Vergütungsbestandteil. Darüber hinaus ist die Verwässerung bei dieser Gesellschaft durch die intensive Ausnutzung der Genehmigten Kapitalia so intensiv, dass man diese Vergütungsform überdenken sollte.
TOP 8 Wahl zum Aufsichtsrat: Herrn Bertram Pachaly
Zustimmung
Begründung: Der Kandidat erscheint fachlich und zeitlich für den Posten geeignet zu sein. Allerdings werden die Gründe für das abrupte Ausscheiden des Vorgängers zum 17.01.2023 hinterfragt werden müssen.
Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
Keine Abstimmung erforderlich