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Baader Bank AG

Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 10.07.2025
Sprecher: Daniel Bauer

Baader Bank AG
Weihenstephaner Straße 4
85701 Unterschleißheim
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Baader Bank Aktiengesellschaft und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts für das Geschäftsjahr 2024 mit dem Bericht des Aufsichtsrats und des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns


Keine Abstimmung erforderlich


2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2024 der Baader Bank Aktiengesellschaft

Zustimmung

Begründung: Die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 13 Cent je Aktie stellt eine Ausschüttungsquote bezogen auf den Konzernjahresüberschuss in Höhe von rund 27 % dar. Dies ist unter der Forderung der SdK, kann dennoch mitgetragen werden, da die Eigenmittelbasis der Bank durchaus noch gestärkt werden kann, um auch ohne Sorgen durch schwierigere Zeiten zu kommen und die immer weiter steigenden Kapitalanforderungen der Aufsichtsbehörden erfüllen zu können.

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024

Zustimmung

Begründung: Das Jahr 2024 war ein außerordentlich erfolgreiches Jahr. Baader hat die Zeit genutzt und seine Produkte weiter forciert und neue Kunden gewonnen. Grundsätzlich erscheint die Gesellschaft gut für die kommenden Jahre gerüstet zu sein, muss jedoch die Stetigkeit der Erträge auch in flauen Handelsjahren noch verbessern.

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024

Zustimmung

Begründung: In vier ordentlichen und zwei außerordentlichen Sitzungen hat der Aufsichtsrat den Vorstand überwacht. Es gibt keine erkennbaren Gründe, gegen die Entlastung zu stimmen.

5. Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2025

Zustimmung

Begründung: KPMG zählt zu den führenden Wirtschaftsprüfungsgesellschaften weltweit. Es spricht nichts gegen deren Wahl.

6. Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2021 und die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2025/I mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie die entsprechende Änderung der Satzung

Ablehnung

Begründung: Generell wäre es sinnvoll, der Gesellschaft ein Vorratskapital einzuräumen, u.a. zur Zahlung von Aktiendividenden. Jedoch erscheint die Ausnutzung der gesetzlich möglichen Höchstgrenze von 50 % des bestehenden Grundkapitals nicht annehmbar.

7. Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden und die Erteilung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und anderen hybriden Schuldverschreibungen (mit oder ohne Wandlungs- oder Optionsrecht bzw. -pflicht) mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre, die Aufhebung des Bedingten Kapitals 2020, die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2025/I sowie die entsprechende Änderung der Satzung

Zustimmung

Begründung: Der Gesellschaft ist die Möglichkeit einzuräumen, hybride Kapitalinstrumente ausgeben zu können, um so die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Kapitalquote jederzeit erfüllen zu können.

8. Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden und die Erteilung einer neuen Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien, einschließlich der Ermächtigung zur Einziehung erworbener eigener Aktien und Kapitalherabsetzung sowie zum Ausschluss des Bezugs- und Andienungsrechts

Zustimmung

Begründung: Die Gesellschaft zahlt, sofern die Ergebnisse dies ermöglichen, jederzeit angemessene Dividenden und verfügt über eine solide Bilanz. Ein Aktienrückkauf ist daher eine weitere Möglichkeit, um den Aktionären eine Vergütung zukommen zu lassen und den durchaus volatilen Aktienkurs stabilisieren zu können.

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.


Keine Abstimmung erforderlich


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