1. Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses der AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA zum 31. Dezember 2022, des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2022, des zusammengefassten Lageberichts für das Geschäftsjahr 2022 sowie des Berichts des Aufsichtsrats der AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2022; Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA zum 31. Dezember 2022
Ablehnung
Begründung: Bis das Management nicht detailliert die Hintergründe für den eingeschränkten Bestätigungsvermerk sowie die voluminösen Zahlungsabflüsse an nahestehende Personen und Unternehmen offenlegt und plausibilisiert, wird der Jahresabschluss nicht genehmigt. Wir erwarten, dass die Prüfer von KPMG an der Hauptversammlung teilnehmen und gemeinsam mit dem Management Rede und Antwort stehen.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2022
Ablehnung
Begründung: Wir verweisen hierzu auf unseren eingereichten Gegenantrag samt Begründung. Aurelius schlägt eine drastische Reduzierung der Dividende auf 0,50 € je Aktie vor. Wir fordern hingegen die Ausschüttung der noch im Herbst 2022 offiziell verkündeten Basis- und damit Mindestdividende von 1,50 € je Aktie. Dank der hervorragenden Geschäfte im ersten Halbjahr 2023, insbesondere dem Distrelec-Verkauf, ist dies finanziell auch ergänzend zu den anvisierten Aktienrückkäufen locker stemmbar.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin AURELIUS Management SE für das Geschäftsjahr 2022
Ablehnung
Begründung: Bereits seit Jahren ist die Geschäftsführung von Intransparenz und zahlreichen Corporate-Governance-Mängeln geprägt. Neben vielen weiteren kritischen Entwicklungen und Vorfällen, die in Gänze auf dem YouTube-Kanal der SdK in den bisher erschienenen zwei Videos ausführlich dargestellt sind, kommt dieses Jahr nun auch das desaströse Kommunikations- und Führungsdesaster in Sachen Börsennotiz hinzu. Dies hat den Aktionären in den vergangenen acht Monaten erhebliche Kursverluste beschert.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022
Ablehnung
Begründung: Die im Verwaltungsrat der persönlich haftenden Gesellschafterin direkt sitzenden Gründer und Großaktionäre Dr. Markus und Purkert scheinen immer mehr ausschließlich ihre partikulären Interessen im Blick zu haben. Der Aufsichtsrat kommt seiner Kontroll- und Aufsichtsratsfunktion augenscheinlich nicht einmal ansatzweise nach. So wird auch der jüngste Börsenrückzug, der den Aktionären erhebliche Kursverluste beschert hat, vom Aufsichtsrat mitgetragen und befürwortet.
5. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Gesellschafterausschusses für das Geschäftsjahr 2022
Ablehnung
Begründung: Der Gesellschafterausschuss ist bei Aurelius insofern das wichtigste Organ, da dieser die aus der 70-prozentigen Beteiligung an der Komplementärin resultierenden Rechte in der Hauptversammlung der Komplementärin wahrzunehmen hat. Dies scheinen die Mitglieder des Gesellschafterausschusses jedoch ausschließlich im Sinne der partikulären Interessen der Gründer Dr. Markus und Purkert auszufüllen. Neben einem ohnehin fehlenden Bericht über die Arbeit des Gesellschafterausschusses steht die Frage im Raum, ob zwischenzeitlich sogar die Kontrolle an der Komplementärin verloren gegangen ist.
6. Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023
Zustimmung
Begründung: KPMG wurde u.a. auf Drängen der SdK hin im Jahr 2018 als neuer Abschlussprüfer vorgeschlagen und hat sich seitdem als kritischer Prüfer ausgezeichnet. Auch, da sich die Nicht-Prüfungshonorare mit knapp 17 % in Relation zu den Prüfungshonoraren in einem noch tragbaren Rahmen befinden, kann der Wahl zugestimmt werden. Kritisch hinterfragt wird auf der HV jedoch die Zusammensetzung und Angemessenheit der Geschäfte mit nahestehenden Personen und Unternehmen in zweistelliger Millionenhöhe.
7. Beschlussfassung über die Neuwahl eines Mitglieds des Aufsichtsrats - Herr Christian Dreyer-Salzmann
Ablehnung
Begründung: Wir verweisen hierzu auf unseren eingereichten Wahlvorschlag samt Begründung. Es ist elementar wichtig, dass ein neuer, unabhängiger und auch den Streubesitz vertretender Kandidat in den Aufsichtsrat gewählt wird. Mit Dennis Frerichs haben wir hierfür einen idealen Kandidaten gefunden. Hr. Frerichs ist selbst mit einer fünfstelligen Aktienanzahl langjähriger Aktionär bei Aurelius und sitzt mit den freien Aktionären folglich in einem Boot und ist prädestiniert für einen Platz im Aufsichtsrat der Gesellschaft. Auch fachlich ist Hr. Frerichs auf Augenhöhe mit den CEOs der Portfoliounternehmen und damit eine große Bereicherung für den Aufsichtsrat. Nach neun Jahren in leitenden Funktionen bei AstraZeneca fungierte Hr. Frerichs sechs Jahre in der Geschäftsleitung europäischer Konzernaktivitäten von Gilead Sciences.
8. Beschlussfassung über die Einziehung von Stückaktien ohne Kapitalherabsetzung; Ermächtigung der persönlich haftenden Gesellschafterin zum Erwerb eigener Aktien (§ 71 Abs. 1 Nr. 6 AktG); Ermächtigung der persönlich haftenden Gesellschafterin, die Fassung von § 4 Abs. 1, Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft entsprechend der Durchführung der Einziehung der Stückaktien anzupassen
Zustimmung
Begründung: Auch wenn zur genauen Ausgestaltung noch viele offene Fragen bestehen, unterstützt und befürwortet die SdK das grundsätzliche Begehren voluminöse Aktienrückkäufe durchzuführen.
9. Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien, einschließlich der Ermächtigung zur Einziehung erworbener eigener Aktien im vereinfachten Verfahren ohne Herabsetzung des Grundkapitals
Zustimmung
Begründung: Auch wenn zur genauen Ausgestaltung noch viele offene Fragen bestehen, unterstützt und befürwortet die SdK das grundsätzliche Begehren voluminöse Aktienrückkäufe durchzuführen.
10. Beschlussfassung über die Ergänzung von § 21 der Satzung der Gesellschaft zur Ermöglichung virtueller Hauptversammlungen
Ablehnung
Begründung: Die SdK ist generell kritisch in Bezug auf virtuelle Hauptversammlungen. Vor allem ist das Missbrauchspotenzial deutlich höher als in einer normalen Hauptversammlung. Die freien Aktionäre werden deutlich mehr auf Distanz gehalten und können leichter abgewürgt werden. Ferner wird ein direkter Austausch untereinander im Aktionariat komplett unterbunden.
11. Beschlussfassung über Änderungen von § 23 und § 24 der Satzung der Gesellschaft betreffend die Leitung der Hauptversammlung und die Teilnahme der Mitglieder des Aufsichtsrats und des Gesellschafterausschusses im Wege der Bild- und Tonübertragung
Ablehnung
Begründung: Selbstverständlich ein klares Nein zur Einschränkung von Aktionärsrechten sowie einem Fernbleiben der Organmitglieder von der Hauptversammlungen.
Gegenantrag A
Zustimmung
Begründung: Wir bitten die Aktionäre sich unseren eingereichten Gegenanträgen anzuschließen.
Gegenantrag B
Zustimmung
Begründung: Wir bitten die Aktionäre sich unseren eingereichten Gegenanträgen anzuschließen.
Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
Keine Abstimmung erforderlich