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VERBIO Vereinigte BioEnergie AG

Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 05.12.2025
Sprecher: Dr. Friedrich Franke

VERBIO Vereinigte BioEnergie AG
Augustusplatz 9
04109 Leipzig
TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Verbio SE und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2024/2025. Vorlage des Lageberichts und des zusammengefassten integrierten Konzernlageberichts für die Verbio SE mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289a und 315a HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2024/2025


Keine Abstimmung erforderlich


TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2024/2025

Zustimmung

Begründung: Da das Geschäftsjahr mit einem Verlust abgeschlossen wurde, ist ein Vortrag des aus Vorjahren stammenden Bilanzgewinns auf neue Rechnung sachgerecht.

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024/2025

Zustimmung

Begründung: Zwar hat das Unternehmen im abgelaufenen Jahr einen Verlust erwirtschaftet und somit auch die Kapitalkosten nicht verdient, außerdem die Prognosen verfehlt, doch ist das Ergebnis durch Marktverwerfungen verursacht und im Branchenvergleich ordentlich. Im nun laufenden Geschäftsjahr sollte aber wieder Geld verdient werden!

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024/2025

Zustimmung

Begründung: Ausweislich seines Berichts ist der Aufsichtsrat seinen Pflichten nachgekommen und berichtet ausführlich darüber.

TOP 5 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025/2026

Zustimmung

Begründung: KPMG wird erstmals bestellt und sollte ausreichend qualifiziert und unabhängig sein.

TOP 6 Beschlussfassung über die Wahl des Prüfers für die Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2025/2026

Zustimmung

Begründung: Es erscheint sachgerecht, KPMG auch für diese Prüfung zu bestellen.

TOP 7 Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder

Zustimmung

Begründung: Das System basiert auf festen Vergütungen, die angesichts der Größe des Unternehmens nicht übersetzt erscheinen.

TOP 8 Beschlussfassung über die Billigung des nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2024/2025

Ablehnung

Begründung: Der Bericht ist zwar relativ ausführlich. schildert die Kriterien für die variable Vergütung des Neuvorstands aber nur abstrakt, so dass keine Prüfung möglich ist - was besonders deswegen von Interesse wäre, weil nur der Neuvorstand einen Jahresbonus erhalten hat, die Altvorstände aber nicht. Das wirft sschon die Frage auf, welche Kriterien der Bemessung zugrunde gelegt wurden.

TOP 9 Wahl zum Aufsichtsrat


Keine Abstimmung erforderlich


TOP 9.1 Wahl von Herrn Alexander von Witzleben als Aufsichtsrat

Ablehnung

Begründung: Zum einen wäre es für Herrn von Witzleben neben seiner aktiven Tätigkeit als Unternehmenslenker weiterhin das 4. Mandat. Zum anderen wäre er bei einer Wahl bis 2030 mehr als 20 Jahre lang im Aufsichtsrat. Im AR ist er seit April 2006. Auch wenn er kompetent und noch ausreichend unabhängig erscheint, spricht beides nach den Abstimmrichtlinien deer SdK gegen seine Wiederwahl.

TOP 9.2 Wahl von Frau Ulrike Krämer als Aufsichtsrätin

Begründung: Auch Frau Krämer würde für die Jahre 16 bis 20 ihrer Aufsichtsratstätigkeit gewählt. Das wäre nur deshalb vertretbar, weil der dritte Kandidat erst seit 2021 im AR tätig ist und mit dem Unternehmen bisher weniger vertraut ist. Es sollte aber eine weitere Erneuerung des Aufsichtsrats angestrebt werden.

TOP 9.3 Wahl von Herrn Dr. Klaus Niemann als Aufsichtsrat

Zustimmung

Begründung: Es spricht nichts gegen die Wiederwahl von Herrn Niemann.

TOP 9.4 Wahl von Herrn Christian Doll als Ersatzmitglied

Zustimmung

Begründung: Ebenso spricht nichts gegen die Wahl von herrn Doll als Ersatzmitglied.

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.


Keine Abstimmung erforderlich


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