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MAX Automation SE

Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 28.05.2026
Sprecher: Josef Gemmeke

MAX Automation SE
Steinhöft 11
20459 Hamburg
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2025, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2025, des zusammengefassten Lageberichts für die MAX Automation SE und den Konzern mit dem erläuternden Bericht des Verwaltungsrats zu den Angaben nach §§ 289a und 315a HGB, des zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Berichts gemäß §§ 289b Absatz 3, 315b Absatz 3 HGB sowie des Berichts des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2025


Keine Abstimmung erforderlich


2. Beschlussfassung über die Entlastung der geschäftsführenden Direktoren für das Geschäftsjahr 2025


Keine Abstimmung erforderlich


2 a) Hartmut Buscher


2 b) Dr. Ralf Guckert


3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2025


Keine Abstimmung erforderlich


3 a) Guido Mundt (Vorsitzender)


3 b) Oliver Jaster (stv. Vorsitzender)


3 c) Dr. Wolfgang Hanrieder


3 d) Karoline Kalb


3 e) Dr. Nadine Pallas


3 f) Hartmut Buscher


3 g) Dr. Ralf Guckert


4. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026 sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht von unterjährigen Abschlüssen und Lageberichten für das zweite Quartal 2026


Keine Abstimmung erforderlich


4 a) zum Abschlussprüfer der Gesellschaft und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 sowie


4 b) zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht von unterjährigen Abschlüssen und Lageberichten für das zweite Quartal 2026


5. Wahl des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2026


6. Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2025


7. Beschlussfassung über die Herabsetzung der Anzahl der Verwaltungsratsmitglieder von sieben auf sechs Mitglieder


Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.


Keine Abstimmung erforderlich


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