Back

Tradegate AG Wertpapierhandelsbank

Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 14.06.2024
Sprecher: Rechtsanwalt Ricardo Wintzer

Tradegate AG Wertpapierhandelsbank
Kurfürstendamm 119
10711 Berlin
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2023, des Lageberichts des Vorstandes sowie des Berichts des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2023


Keine Abstimmung erforderlich


2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung

Begründung: Die SdK fordert eine Ausschüttung von mindestens vierzig Prozent des (Konzern-)Jahresüberschusses. Sie erachtet das als angemessene Beteiligung der Aktionäre an dem Erfolg der Gesellschaft. Bei einem Jahresüberschuss von 23.447.086,61 Euro (vgl. Tradegate AG, Geschäftsbericht 2023, S. 20) ergäbe das eine Ausschüttungssumme von rund 9.378.834 Euro und – aufgeteilt auf 24.382.003 (dividendenberechtigte) Aktien (vgl. Tradegate AG, HV 2024, Einberufung, S. 4) eine Dividende von 0,38 Euro/Aktie. Der Vorschlag der Gesellschaft geht darüber deutlich hinaus. Sie schlägt die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 0,90 Euro/Aktie vor. Die sich daraus ergebende Ausschüttungssumme von (24.382.003 Aktien x 0,90 Euro/Aktie =) 21.934.802 Euro entspricht 93,6 Prozent des Jahresüberschusses.

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023

Zustimmung

Begründung: Die Gesellschaft hat das erneut schwierige Geschäftsjahr 2023 zufriedenstellend bewältigt. Zwar haben sich die maßgeblichen Kennzahlen fast durchweg verschlechtert. Insbesondere ist der Nettoertrag des Handelsbestands um fast ein Drittel auf 97,3 Mio. Euro gesunken und beträgt damit nur noch rund zwei Fünftel des (Rekord-)Wertes von 2020. Auch hat sich in der Folge der Jahresüberschuss mit 23,4 Mio. Euro nahezu halbiert. Doch ist das offensichtlich den schwierigen Marktbedingungen geschuldet – der durch Kostensteigerungen und Zinsanstieg geschuldeten Kaufzurückhaltung der (Privat-)Anleger (vgl. Tradegate AG, Geschäftsbericht 2023, S. 11). Insofern kann aber auch damit gerechnet werden, dass sich die Geschäftsergebnisse mit der – sich abzeichnenden – „Normalisierung“ bei Kosten und Zinsen wieder verbessern werden (vgl. Tradegate AG, Geschäftsbericht 2023, S. 11, 15 u. 46: „Nach der Tendenz des IV. Quartals 2023 und der ersten zwei Monate des laufenden Geschäftsjahres 2024 sind auch moderate Umsatzzuwächse nicht unwahrscheinlich.“).

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023

Zustimmung

Begründung: Ob der Aufsichtsrat seine Beratungs- und Überwachungsaufgabe erfüllt hat, ist nur schwer zu beurteilen, lässt sich dem „Bericht“ des Aufsichtsrat doch nicht viel mehr entnehmen, als dass er im abgelaufenen Geschäftsjahr zu vier Sitzungen zusammengekommen ist und sich (1.) „in den Sitzungen […] mit den Umsatz- und Ergebnisentwicklungen, den aktuellen Risikopositionen sowie der organisatorischen und strategischen Entwicklung des Unternehmens auch unter Berücksichtigung der aktuellen Marktanteile [befasst hat]“, (2.) „im Mittelpunkt der Beratungen […] die Auswirkungen von Inflation und steigenden Zinsen auf das Handelsverhalten der Privatanleger sowie das sich rasch verändernde Wettbewerbsumfeld im Bereich Retail-Brokerage und dessen Einfluss auf die Handelsplätze und die Geschäftsentwicklung der Gesellschaft [standen]“, und (3.) „der Ausbau des Private Bankings, die sich aus aktuellen regulatorischen Entwicklungen ergebenden Anforderungen und die Vergütungsstruktur diskutiert [wurden]“ (Tradegate AG, Geschäftsbericht 2023, S. 52 f.). Mangels gegenteiliger Anhaltspunkte stimmt die SdK e.V. der Entlastung des Aufsichtsrats gleichwohl zu.

5. Beschlussfassung über Änderungen der Satzung

Zustimmung

Begründung: Gegen die vorgeschlagenen Satzungsänderungen bestehen keine Einwände. Insofern ist sowohl der Änderung von § 1 Abs. 1 der Satzung („Firma“) als auch der von § § 8 Absatz 2 der Satzung („Amtszeit“) zuzustimmen. Die Kürzung der Firma „Tradegate AG Wertpapierhandelsbank“ um den Zusatz „Wertpapierhandelsbank“ trägt im Zweifel nur der üblichen Sprachgebrauch Rechnung; und das Einfügen eines „s“ in dem Wort „Aufsichtsrat(s)mitglieder“ sowie des Zusatzes „nach dem Beginn der Amtszeit“ dienen allein der Richtig- bzw. Klarstellung.

6. Wahl zum Aufsichtsrat - Herrn Stefan Gröning

Zustimmung

Begründung: Die SdK e.V. unterstellt, dass der Aufsichtsrat die Auswahl des Nachfolgers von Herrn Dr. Sven Deglow sorgfältig durchgeführt hat. Als „Head of Transformation der BNP Paribas S.A., Niederlassung Deutschland“ scheint er fachlich geeignet. Ob er daneben auch zeitlich hinreichend verfügbar ist, lässt sich mangels weiterer Angaben nicht vorab prüfen, sondern wird in der Hauptversammlung zu klären sein. Insofern bleibt eine abweichende Abstimmung vorbehalten.

7. Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien

Zustimmung

Begründung: Gegen die Ermächtigung zu einem Erwerb eigener Aktien bestehen keine Einwände.

8. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024

Zustimmung

Begründung: Gegen die Wahl der VISUS GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Berlin, bestehen keine Einwände. Weder prüft die VISUS GmbH die Gesellschaft bereits seit mehr als zehn Jahren; noch hat sie im abgelaufenen Geschäftsjahr Vergütungen für Beratungsleistungen erhalten. Die von der VISUS GmbH zusätzlich zu der Abschlussprüfung erbrachten Leistungen umfassten lediglich „anderen Bestätigungsleistungen“, nämlich die Prüfung nach § 89 WpHG, die Depotprüfung und die Prüfung der Einhaltung der Anforderungen nach § 8a (3) BSIG. „Sonstige Leistungen“ hat die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nicht erbracht (vgl. Tradegate AG, Geschäftsbericht 2023, S. 35).

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.


Keine Abstimmung erforderlich


Gerne können Sie uns jeder Zeit Ihre Stimmrechte kostenlos übertragen. Klicken Sie dazu einfach auf den untenstehenden Button.

Stimmrechte übertragen