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FORTEC Elektronik AG

Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 13.02.2025
Sprecher: Paul Petzelberger

FORTEC Elektronik AG
Lechwiesenstr. 9
86899 Landsberg/Lech
TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzern-Abschlusses, des Lageberichts der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2023/2024 mit dem Bericht des Aufsichtsrats und dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben der §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 und § 289 Abs. 4 HGB


Keine Abstimmung erforderlich


TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung

Begründung: Die im Vergleich zum Vorjahr in ihrer Höhe unverändert vorgeschlagene Dividende von 0,85 Euro je Aktie entspricht bezogen auf das Ergebnis je Aktie von 1,63 Euro einer Ausschüttungsquote von 52 Prozent und liegt damit innerhalb der von der SdK grundsätzlich empfohlenen Bandbreite von 40 bis 60 Prozent. Auch wenn FORTEC operativ derzeit mit erheblichem Gegenwind zu kämpfen hat, wie die Gewinnwarnung vom 7. Februar nochmal unterstreicht, kann die Dividende angesichts einer Netto-Liquidität in Höhe von rund 20 Mio. Euro ohne jegliche Probleme ausgezahlt werden.

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023/2024

Zustimmung

Begründung: Im Geschäftsjahr 2023/24 brach der Umsatz um knapp 11 Prozent auf 95 Mio. Euro und der Konzernjahresüberschuss um 30 Prozent auf 5,3 Mio. Euro ein. Die bislang noch recht oberflächlich benannten "Schwierigen Rahmenbedingungen" werden auf der HV näher hinterfragt. Ein konkretes Fehlverhalten oder Missmanagement kann Stand jetzt klar nicht erkannt werden, weswegen der Entlastung nichts im Wege steht. Die Ansätze zur Geschäftsausweitung und -Differenzierung sind im Einklang mit einer stimmigen Langfrist-Strategie und werden vom Vorstand augenscheinlich mit weiser Hand vorangetrieben. Dies zeigt sich auch im nicht übereilten Umgang mit der hohen Nettoliquidität, sodass FORTEC im derzeit wirtschaftlich schwierigem Umfeld weiterhin alle Karten in der Hand hat.

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023/2024

Zustimmung

Begründung: Der Aufsichtsrat kam ausweislich des Aufsichtsratsberichts seinen Aufgaben und Verpflichtungen im Geschäftsjahr 2023/24 im Rahmen von fünf Aufsichtsratssitzungen nach. Der Aufsichtsratsbericht ist ausführlich und aussagekräftig; der mit nur drei Mitgliedern dünn besetzte Aufsichtsrat lebt eine gute Corporate Governance. Nachbesserungsbedarf besteht mit Blick auf das Vorstandsvergütungssystem.

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024/2025

Zustimmung

Begründung: Zum fünften Mal schlägt der Aufsichtsrat die Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/ Steuerberatungsgesellschaft, 81925 München zum Abschlussprüfer vor. Weder hinsichtlich der fachlichen Expertise noch mit Blick auf etwaige Interessenkonflikte sind Bedenken über die Geeignetheit ersichtlich.

TOP 6 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts

Zustimmung

Begründung: Dem Vergütungsbericht kann die rein redaktionelle Zustimmung erteilt werden.

TOP 7 Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder

Ablehnung

Begründung: Der Aufsichtsrat schlägt erneut ein Vorstandsvergütungssystem mit aus der Zeit gefallenen Ausgestaltungen, wie Change-of-Control-Klauseln oder das Fehlen von Malus- und Clawback-Vereinbarungen vor. Ferner ist die Vergütung deutlich zu fix- sowie die variable Komponente deutlich zu kurzfristig orientiert.

TOP 8 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Aufsichtsratsmitglieder

Zustimmung

Begründung: Die Aufsichtsratsvergütung besteht im Einklang mit den SdK-Abstimmungsempfehlungen aus einer reinen Festvergütung, die mit 20.000 Euro für ein einfaches Aufsichtsratsmitglied als angemessen für ein Unternehmen in der Größe von FORTEC bezeichnet werden kann.

TOP 9 Beschlussfassung über eine Änderung von § 17 Abs. 2 der Satzung (Vergütung des Aufsichtsrats)

Zustimmung

Begründung: Die Aufsichtsratsvergütung soll von 20.000 Euro auf 25.000 Euro erhöht werden, was angesichts der Größe von FORETC zwar oberhalb, aber grundsätzlich immer noch innerhalb einer zustimmigungswürdigen Bandbreite liegt.

TOP 10 Wahlen zum Aufsichtsrat


Keine Abstimmung erforderlich


TOP 10 a) Herrn Christoph Schubert

Ablehnung

Begründung: Der bisherige Aufsichtsratsvorsitzende Christoph Schubert wird zur Wiederwahl vorgeschlagen. Schubert deckt im Aufsichtsrat als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater wichtige Kompetenzfelder ab. Mit drei weiteren Aufsichtsratsmandaten, davon zwei weiteren in der Vorsitzendenrolle, hat Schubert jedoch deutlich zu viele Mandate inne, was der Zustimmung zur Wiederwahl entgegensteht.

TOP 10 b) Herrn Dr. Andreas Bastin

Zustimmung

Begründung: Der bisherige stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende Dr. Andreas Bastin wird zur Wiederwahl vorgeschlagen. Es kann als kleiner "Coup" bezeichnet werden, den seit knapp 20 Jahren im Vorstand der ebenfalls börsennotierten Masterflex SE beiwohnenden Dr. Bastin in 2020 für ein Aufsichtsratsmandat gewonnen zu haben. Mit nur einem anderweitigen Beiratsmandat liegt kein Overboarding vor.

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.


Keine Abstimmung erforderlich


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