1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der ATOSS Software AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2023, der Lageberichte der ATOSS Software AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2023, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a sowie 315a HGB
Keine Abstimmung erforderlich
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung: Die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 3,37 Euro je Aktie entspricht einer Ausschüttungsquote von rund 75 % bezogen auf den Konzernjahresüberschuss. Dies ist absolut zustimmungsfähig, da Bilanz absolut solide ist und das Geschäftsmodell sehr cashflowstark ist. Die Gesellschaft setzte hiermit Ihre aktionärsfreundliche Politik weiterhin fort.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023
Zustimmung
Begründung: Die Gesellschaft verfügt über ein sehr stabiles Geschäftsmodell mit starken Cashflows und stetigem Wachstum und eilt von Rekordjahr zu Rekordjahr. Es gibt keinen erkennbaren Grund, die Entlastung zu verweigern.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023
Zustimmung
Begründung: In insgesamt sieben Sitzungen hat der Aufsichtsrat die Arbeit des Vorstands überwacht. Es gibt keine erkennbaren Gründe, die Entlastung zu verweigern.
5. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024
Zustimmung
Begründung: PwC gehört zu den führenden Wirtschaftsprüfungsgesellschaften weltweit. Es bestehen keine Bedenken gegen deren Wahl.
6. Beschlussfassung über die Wahlen zum Aufsichtsrat
Keine Abstimmung erforderlich
6 a) Moritz Zimmermann
Zustimmung
Begründung: Herr Zimmermann ist qualifiziert und erfüllt alle Voraussetzungen für die Tätigkeit im Aufsichtsrat der Gesellschaft.
6 b) Dipl. Kfm. Rolf Baron Vielhauer von Hohenhau
Zustimmung
Begründung: Herr Rolf Baron Vielhauer von Hohenau ist bereits seit längerer Zeit als Aufsichtsrat tätig und erfüllt weiterhin alle Anforderungen. Es bestehen keine Bedenken gegen seine erneute Wahl.
6 c) Klaus Bauer
Zustimmung
Begründung: Herr Bauer ist ebenso bereits seit längerer Zeit Aufsichtsrat der Gesellschaft. Auch gegen seine Wiederwahl gibt es nichts einzuwenden.
7. Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2023
Zustimmung
Begründung: Dem Vergütungsbericht kann die rein redaktionelle Zustimmung erteilt werden.
8. Beschlussfassung über die formwechselnde Umwandlung der ATOSS Software AG in eine Europäische Gesellschaft (Societas Europaea - SE)
Zustimmung
Begründung: Der Formwechsel in eine europäische Aktiengesellschaft ist nachvollziehbar, da man immer mehr im europäischen Raum auftritt und damit ein Signal an die (potentiellen) Kunden sendet, dass man international tätig ist.
9. Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals aus Gesellschaftsmitteln durch Ausgabe neuer Aktien und entsprechende Satzungsänderungen
Zustimmung
Begründung: Der Aktienkurs ist in den letzten Jahren stetig angestiegen, so dass ein Aktiensplit die Aktie optisch wieder günstiger erscheinen lässt. Es gibt nichts gegen die Erhöhung des Grundkapitals einzuwenden.
10. Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals, die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts und die entsprechenden Satzungsänderungen
Zustimmung
Begründung: Die Gesellschaft ist extrem aktionärsfreundlich und hat bislang noch keinen Gebrauch von den bisher erteilten Ermächtigungen gemacht. Die Vorratskapitalia bewegen sich auch in den von der SdK definierten Grenzen. Es kann somit zugestimmt werden.
11. Beschlussfassung über die Wahl des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts und Konzernnachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2024
Zustimmung
Begründung: PwC gehört zu den führenden Wirtschaftsprüfungsgesellschaften weltweit. Es bestehen keine Bedenken gegen deren Wahl.
12. Beschlussfassung über die Wahl des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts und Konzernnachhaltigkeitsberichts für das erste Geschäftsjahr der ATOSS Software SE
Zustimmung
Begründung: PwC gehört zu den führenden Wirtschaftsprüfungsgesellschaften weltweit. Es bestehen keine Bedenken gegen deren Wahl.
Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
Keine Abstimmung erforderlich