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LANXESS AG

Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 22.05.2025
Sprecher: Dr. Sven Hafkesbrink

LANXESS AG
Kaiser-Wilhelm-Allee (Gebäude K10)
51369 Leverkusen
TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2024 mit dem zusammengefassten Lagebericht für die LANXESS Aktiengesellschaft und für den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024


Keine Abstimmung erforderlich


TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung

Begründung: Die Verwaltung der Lanxess AG schlägt eine Dividende in Höhe von 0,10 € je Aktie vor. Dies ist wieder sehr ernüchternd, da damit die Dividende das zweite Jahr in Folge nach 2024 bei 0,10 € verbleibt. Allerdings ist aus Sicht der SdK dies ökonomisch ratsam, da die gesamte Chemiebranche - insbesondere in Deutschland - weiterhin vor enormen Herausforderungen steht. So lag das Ergebnis je Aktie aus fortzuführendem Geschäft imJahr 2024 bei minus 2,05 gegenüber minus 9,76 € in 2023. Damit hat sich das Ergebnis zwar verbessert, verbleibt aber negativ. Sicht der SdK - wenn auch schmerzhaft - muss dieser schon in 2024 drastische gekürzter Dividenden weiterhin zugestimmt werden. Auch der Umbau des Konzerns wird weiterhin sehr kostspielig sein.

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Zustimmung

Begründung: Auch dieses Jahr findet die Hauptversammlung wieder virtuell statt. Der Vorstand und Aufsichtsrat verweigert somit den Aktionären die persönliche Interaktion untereinander und mit den Organen der Gesellschaft, wie sie bei einer Präsenz- oder Hybrid-Veranstaltung gegeben wäre. Der Vorstand hat den Widrigkeiten bei Konjunktur und Geopolitik getrotzt und das Ergebnis aus eigener Kraft deutlich gesteigert. Das zeigt, dass die strukturellen Maßnahmen wirken. Das wird voraussichtlich im laufenden Jahr weiter zeigen.

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Zustimmung

Begründung: Auch dieses Jahr findet die Hauptversammlung wieder virtuell statt. Der Vorstand und Aufsichtsrat verweigert somit den Aktionären die persönliche Interaktion untereinander und mit den Organen der Gesellschaft, wie sie bei einer Präsenz- oder Hybrid-Veranstaltung gegeben wäre. Der Aufsichtsrat hat im abgelaufenen Geschäftsjahr in fünf Aufsichtsratssitzungen den Vorstand beraten und kontrolliert. Die strategische Ausrichtung des Unternehmens erscheint sinnvoll (Programm Forward) und das Unternehmen erscheint für die Zukunft gut positioniert zu sein. Daran gebührt auch dem Aufsichtsrat Anteil.

TOP 5 Wahlen zum Prüfer für das Geschäftsjahr 2025 und für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts 2025


Keine Abstimmung erforderlich


TOP 5.1 zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2025

Zustimmung

Begründung: Die KPMG unterhält keine Beratungsmandate auch sind die 10 Jahre als maximum noch nicht überschritten, daher kann einer erneuten Mandatserteilung zugestimmt werden.

TOP 5.2 zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des im Halbjahresfinanzbericht 2025 enthaltenen verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts für den Konzern

Zustimmung

Begründung: Die KPMG unterhält keine Beratungsmandate auch sind die 10 Jahre als maximum noch nicht überschritten, daher kann einer erneuten Mandatserteilung zugestimmt werden.

TOP 6 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2024

Zustimmung

Begründung: Der Vergütungsbericht enthält die formalen Angaben nach § 162 AktG und ist so - wie ein recht kompliziertes Vorstandsvergütungssystem überhaupt transparent und nachvollziehbar dargestellt werden kann - dargestellt

TOP 7 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder

Zustimmung

Begründung: Die Regelung erscheint geeignet und angemessen die Vorstände hinreichend zu incentivieren. Die Ausgestaltung in feste, kurze und lange variable Vergütung und der finanziellen und nicht finanziellen Ziele erscheint sachgerecht.

TOP 8 Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder

Zustimmung

Begründung: Positiv ist die Festsetzung als reine Festvergütung, negativ die Höhe der Vergütung zu werten. Neben der Festvergütung von 80.000,- werden zahlreiche Zuschläge für Ausschusstätigkeiten, Leitungsfunktionen und Sitzungsgelder gewährt, die in ihrer Summe zu einer sehr hohen Vergütung führen. Auch auf Grund der Deckelung auf die dreifache Festvergütung erscheint die Regelung gerade noch zustimmungsfähig.

TOP 9 Beschlussfassung über die Aufhebung des bisherigen und Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals (auch mit der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss) durch Änderung von § 4 (Grundkapital) Absatz 4 der Satzung

Zustimmung

Begründung: Die Gesellschaft möchte sich ein neues genehmigtes Kapital II genehmigen lassen. Es umfasst ein Volumen von bis zu 10% des Grundkapitals und kann u.a. auch als Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage erfolgen, was insbesondere aus bewertungstechnischen Gründen die SdK als problematisch erachtet. Da jedoch der Bezugsrechtsausschluss auf bis zu zehn Prozent des Grundkapitals beschränkt ist, was bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen wesensimmanent ist, kann dem Tagesordnungspunkt zugestimmt werden.

TOP 10 Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands, die Abhaltung virtueller Hauptversammlungen vorzusehen, durch Änderung von § 14 (Einberufung der Hauptversammlung) der Satzung

Ablehnung

Begründung: Eine virtuelle Hauptversammlung kann niemals eine Hauptversammlung in Präsenz vollständig ersetzen. Ein virtuelles Format kann dem Sinne einer Hauptversammlung mit aktiver Interaktion zwischen Aktionären und den Organen der Gesellschaft in Person in der heutigen Form nicht gerecht werden. Daher spricht sich die SdK für ein physisches oder hybrides Format der Hauptversammlung aus, nicht jedoch ein rein virtuelles Format in der aktuellen Form.

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.


Keine Abstimmung erforderlich


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