1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der secunet Security Networks AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2025, des zusammengefassten Lageberichts für die secunet Security Networks AG und den Konzern sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a, 315a des Handelsgesetzbuches und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025
Keine Abstimmung erforderlich
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025
5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026 und für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts und des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts
Keine Abstimmung erforderlich
5.1 Die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Sitz Hamburg, Niederlassung Essen, wird zum Abschlussprüfer der secunet Security Networks AG und zum Konzernabschlussprüfer des secunet-Konzerns für das Geschäftsjahr 2026 sowie zum Abschlussprüfer für eine prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts der secunet Security Networks AG und des secunet-Konzerns zum 30. Juni 2026 bestellt.
5.2 Die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Sitz Hamburg, Niederlassung Essen, wird zum Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts der secunet Security Networks AG für das Geschäftsjahr 2026 bestellt. Diese Bestellung erfolgt vorsorglich für den Fall, dass der deutsche Gesetzgeber in Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 (sog. CSRD) in ihrer geänderten Fassung eine Bestellung durch die Hauptversammlung ausdrücklich vorsieht, also die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach dem deutschen Umsetzungsgesetz nicht ohnehin dem Abschlussprüfer obliegen sollte.
6. Beschlussfassung über die Billigung des gemäß § 162 AktG erstellten Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2025
7. Beschlussfassung über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2026 gegen Bar- und/oder Sacheinlage mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts und die entsprechende Satzungsänderung
8. Ermächtigung zur Veräußerung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5 AktG mit möglichem Ausschluss des Bezugsrechts
Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
Keine Abstimmung erforderlich