1. Sonderbeschluss der Vorzugsaktionäre: Zustimmung zum Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der BMW AG vom 13. Mai 2026 zu TOP 8 über die Umwandlung sämtlicher Vorzugsaktien ohne Stimmrecht in stimmberechtigte Stammaktien durch Aufhebung des Gewinnvorzugs und über eine entsprechende Satzungsänderung
Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
Keine Abstimmung erforderlich