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GEA Group AG

Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 29.04.2026
Sprecher: Christoper Selbach

GEA Group AG
Peter-Müller-Str. 12
40468 Düsseldorf
TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der GEA Group Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2025, des mit dem Lagebericht der GEA Group Aktiengesellschaft zusammengefassten Konzernlageberichts zum Geschäftsjahr 2025 einschließlich des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025


Keine Abstimmung erforderlich


TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung

Begründung: Vom Konzernüberschuss werden ca. 51% an die Aktionäre ausgekehrt. Das liegt im Rahmen unserer Forderung nach einer Ausschütungsquote von 40-60& und ist damit zustimmungsfähig.

TOP 3 Billigung des Vergütungsberichts

Zustimmung

Begründung: Der Bericht erklärt das Vergütungssystem klar und verständlich. Die geschuldete und gewährte Vergütung des Vorstandes wird übersichtlich dargestellt. Auch die Vergütung des AR wird klar und verständlich dargestellt. PWC hat ein uneingeschränktes Prüfungsurteil über die formelle und inhaltliche Prüfung abgegeben.

TOP 4 Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025

Zustimmung

Begründung: Das Unternehmen konnte sich in allen finanziellen und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren erneut stark verbessern. Das führte im Halbjahresbericht sogar zur Anhebung der Prognose. Es gelang der Aufstieg in den DAX40 - die Aktie stieg im Jahresvergleich um 23,3 % an (ungefähr entsprechend den Vergleichsindizes). Auch im Bereich Nachhaltigkeit mit ambitionierten Zielen und ersten Erfolgen.

TOP 5 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025

Zustimmung

Begründung: Das Gremium hat seine gesetzlichen und satzungsgemäßen Aufgaben erfüllt. Die Teilnahmequote bei den Sitzungen und Ausschüssen ist sehr hoch, Abwesenheiten sind sehr selten und im Einzelfall begründet. Der AR trieb den Umbau in der Führungsorganisation an, um auch mittel- und langfristig erfolgreich zu sein.

TOP 6 Wahl des Abschlussprüfers und des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2026


Keine Abstimmung erforderlich


TOP 6.1 Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer sowie Prüfer für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts

Zustimmung

Begründung: PWC ist seit 2024 Abschlussprüfer des Konzernabschlusses. Die Unabhängigkeit ist nicht wegen zu langer Tätigkeit gefährdet. Sonstige Leistungen und Steuerberatungsleistungen erfolgten im GJ 2025 nicht. Honorar für Bestätigungsleistungen in Höhe von 570 t€ ist nicht als kritisch zu betrachten, da es sich i.W. um die Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts und des Vergütungsberichts bezieht. Darin sind somit keine Beratungsleistungen enthalten.

TOP 6.2 Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts

Zustimmung

Begründung: Abschlussprüfung und Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts von einer Gesellschaft bringt Effizienz. Die Unabhängigkeit ist dadurch nicht gefährdet.

TOP 7 Vergütungssystem des Vorstands

Zustimmung

Begründung: Das System entspricht im Wesentlichen dem aktuellen und bewährten System von 2022, das in der HV 2025 mit leichten redaktionellen Änderungen erneut gebilligt worden ist. Die Erhöhung der Obergrenze von 6,2 Mio. € auf 6,7 Mio. € ist angesichts des wachsenden und profitablen Unternehmens, das nun im DAX40 vertreten ist, nachvollziehbar. Die Anpassung bezüglich einer Unterscheidung ob ein VS-Mitglied eine Division verantwortet, ist ebenso nachvollziehbar und sinnvoll. Die Leistungskennzahl op. CF ist in der Division Nutrition Plant Engineering abweichend von den anderen Divisionen bzw. Konzern plausibel.

TOP 8 Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds: Herrn Prof. Hans Dieter Kempf

Zustimmung

Begründung: Prof. Kempf dient bereits seit 2022 als Vorsitzender des AR. Seine Qualifikation und Voraussetzung ist unbestritten. Die Zeitdauer von einem Jahr ist durch die Neuorganisation des Vorstandes / der Unternehmensführung begründet. Konstanz im AR soll den fließenden Übergang in der operativen Leitung gewährleisten. Aus Sicht der SdK ist eine weitere Amtszeit von einem Jahr daher sinnvoll.

TOP 9 Änderung von § 5 Abs. 2 und 3 der Satzung zur Anpassung an § 10 Abs. 6 AktG (elektronische Aktien)

Zustimmung

Begründung: Die Anpassung in Bezug auf elektronische Aktien stellt keinen erkennbaren Nachteil für Aktionäre dar und ist in Bezug auf die Modernisierung und Digitalisierung zu befürworten.

TOP 10 Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts und entsprechende Änderung der Satzung

Ablehnung

Begründung: In Verbindung mit TOP 11 würde der Vorstand ermächtigt das Grundkapital um ca. 40 % zu erhöhen - ohne konkret vorgestellten Verwendungszweck.

TOP 11 Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- oder Optionsanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts, Schaffung von bedingtem Kapital (unter gleichzeitiger Aufhebung des bestehenden bedingten Kapitals) und entsprechende Änderung der Satzung

Ablehnung

Begründung: In Verbindung mit TOP 10 würde der Vorstand ermächtigt das Grundkapital um ca. 40 % zu erhöhen - ohne konkret vorgestellten Verwendungszweck.

19.03.2026 - Ergänzende Information zurEinladung zur virtuellen ordentlichen Hauptversammlungam 29. April 2026 um 10:00 Uhr (MESZ)


Keine Abstimmung erforderlich


Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.


Keine Abstimmung erforderlich


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