1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 30. September 2023 sowie der Lageberichte für die Carl Zeiss Meditec AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 1. Oktober 2022 bis 30. September 2023, jeweils mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315 a Abs. 1 HGB, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns und des Berichts des Aufsichtsrats.
Keine Abstimmung erforderlich
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2022/2023
Zustimmung
Begründung: Die Ausschüttung liegt im Rahmen des von der SdK akzeptierten Korridors im Verhältnis zum Jahresergebnis.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022/2023
Ablehnung
Begründung: Zwar könnte das wirtschaftliche Ergebnis zu einer Entlastung des Vorstands führen. Da aber Vorstand und Aufsichtsrat nicht nur dafür verantwortlich sind, dass im letzten Geschäftsjahr eine Satzungsregelung geschaffen wurde, nach der die Hauptversammlung grundlos nur virtuell stattzufinden braucht, und davon jetzt Gebrauch gemacht wird, obwohl die "Versammlung" im letzten Jahr denkbar schlecht lief und die ersten 20 Minuten wiederholt werden mussten, verdient der Vorstand keine Entlastung.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022/2023
Ablehnung
Begründung: Zwar ist der Aufsichtsrat ansonsten wohl seinen Verpflichtungen nachgekommen, aber allein die beim Vorstand genannten Gesichtspunkte veranlassen dazu, den Aufsichtsrat nicht zu entlasten.
5. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023/2024
Zustimmung
Begründung: Dass der Prüfer nun gewechselt worden ist und statt E &Y nunmehr PWC prüfen soll, wird begrüßt.
6. Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung und Erteilung einer neuen Ermächtigung der Gesellschaft zum Erwerb eigener Aktien und zu deren Verwendung auch unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre sowie Aufhebung der bestehenden Ermächtigung und Erteilung einer neuen Ermächtigung zur Einziehung erworbener eigener Aktien und Kapitalherabsetzung
Ablehnung
Begründung: Die möglichen Verwendungszwecke zurück gekaufter Aktien sind zu weitreichend. Zudem erhöht ein Aktienrückkauf, der ohnehin gerade angekündigt worden ist, noch den Anteil des Hauptaktionärs, da kaum anzunehmen ist, dass dessen Aktien zurückgekauft werden. Da die bestehende Ermächtigung noch bis August 2025 läuft, besteht auch für sinnvolle Verwendungszwecke wie Mitarbeiteraktien kein aktueller Handlungsbedarf.
7. Satzungsänderung aufgrund des Zukunftsfinanzierungsgesetzes
Zustimmung
Begründung: Die Satzungsänderung setzt nur eine Gesetzesänderung um.
8. Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds - Herr Stefan Müller
Zustimmung
Begründung: Der Kandidat vertritt zwar den Mehrheitsaktionär, der aber dadurch nicht überrepräsentiert wird, weil eine vorhergehende Vertreterin des Mehrheitsaktionärs ersetzt wird. Fachlich erscheint er geeignet und nicht durch andere Aufgaben überlastet.
9. Beschlussfassung über die Billigung des geprüften Vergütungsberichts
Ablehnung
Begründung: Es gelingt dem Vergütungsbericht nicht, dass bereits eher intransparente Vergütungssystem transparent zu machen.
Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
Keine Abstimmung erforderlich