1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Halloren Schokoladenfabrik Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2022, des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2022 und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022
Keine Abstimmung erforderlich
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung: Da ein Jahresverlust erwirtschaftet wurde, kann eine Ausschüttung nicht erwartet werden.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022
Ablehnung
Begründung: Der Geschäftsbericht lässt nicht erkennen, was eigentlich in den Tochtergesellschaften gelaufen ist und welches Ergebnis diese erzielt haben. Ein Konzernabschluss wurde nicht vorgelegt. Insofern kann bisher nicht wirklich beurteilt werden, ob der Vorstand gut gearbeitet hat. Insbesondere ist es auch denkbar, dass Gewinne in die Tochtergesellschaften verschoben worden sind, so dass der außenstehende Aktionär sie nicht erkennen kann. Zumal eine Umwandlung in eine GmbH beabsichtigt ist, erscheint hier Vorsicht geboten. Denkbar wäre allerdings auch, dass der Vorstand die Informationen noch nachliefert und dann entlastet werden könnte. Dass im schwierigen Umfeld mit hohen Rohstoffpreisen (Zucker u.a.) kein gutes Ergebnis erreicht wurde, ist nicht allein Grund für die Kritik, denn diese Probleme sind extern und z.T. auch nicht vorhersehbar eingetreten.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022
Ablehnung
Begründung: Der Aufsichtsratsbericht ist dürftig. Zudem ist der AR mit dafür verantwortlich, dass man die außenstehenden Aktionäre erst mit dem Delisting, nun mit der geplanten Umwandlung in eine GmbH benachteiligt.
5. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023
Zustimmung
Begründung: Es spricht nichts gegen die Wahl des Abschlussprüfers.
6. Beschlussfassung über die Neuwahl eines Aufsichtsratsmitglieds - Gerrit Sachs
Ablehnung
Begründung: Von dem Kandidaten wurde nichts bekannt gegeben, außer dass er bei der Halloren Vertriebs GmbH tätig ist, was bereits Zweifel an ausreichender Unabhängigkeit begründet.
7. Beschlussfassung zur Satzungsänderung betreffend § 6 zur Ermächtigung des Vorstands, virtuelle Hauptversammlungen vorzusehen, und zur Teilnahme von Mitgliedern des Aufsichtsrats
Ablehnung
Begründung: Die SdK ist grundsätzlich gegen die Ermächtigung des Vorstands, ohne Not Hauptversammlungen nur virtuell durchzuführen, da dabei die Rechte der Aktionäre beschnitten werden und der Austausch auf der Strecke bleibt.
8. Beschlussfassung zur Satzungsänderung betreffend § 3 zu den Angaben zum Aktienregister
Zustimmung
Begründung: Es geht hierbei nur um gesetzliche Notwendigkeiten.
9. Beauftragung des Vorstandes zur Vorbereitung eines Formwechsels der Halloren Schokoladenfabrik AG in eine GmbH
Ablehnung
Begründung: Die Umwandlung in eine GmbH ist abzulehnen, da die bisherigen Aktionäre zwar theoretisch Gesellschafter werden, aber auch die letzten Publizitätspflichten entfallen und die Rechte von Miderheitsgesellschaftern in einer GmbH noch hinter denen in einer AG zurück bleiben. Zudem sind die Beteiligungen dann faktisch nicht mehr handelbar.
Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
Keine Abstimmung erforderlich