1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Berliner Effektengesellschaft AG und des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2023, des Lageberichtes der Berliner Effektengesellschaft AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2023 sowie des Berichts des Aufsichtsrats
Keine Abstimmung erforderlich
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung: Die SdK fordert eine Ausschüttung von mindestens 40 Prozent des (Konzern-)Jahres¬überschusses. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Aktionäre angemessen an dem Erfolg der Gesellschaft beteiligt werden.
Bei einem – auf die Aktionäre der Gesellschaft entfallenden – Konzernjahresüberschuss von 9.677.210,04 Euro (vgl. Berliner Effektengesellschaft AG (BEAG), Geschäftsbericht 2023, S. 37) wäre danach ein Betrag von mindestens 3.870.884 Euro auszuschütten bzw. – verteilt auf 13.110.278 (statt „113.110.278“ wie in der Einberufung auf S. 3 irrtümlich vermerkt) dividendenberechtigten Aktien – eine Dividende von mindestens 0,30 Euro/Aktie zu zahlen.
Der Vorschlag der Gesellschaft geht über die (Mindest-)Voraussetzung hinaus. Sie schlägt die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 0,50 Euro/Aktie vor – und damit eine Ausschüttungssumme von (13.110.278 Aktien x 0,50 Euro/Aktie =) 6.555.139 Euro, was einem Anteil an dem Konzernjahresüberschuss von fast 70 Prozent entspricht.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023
Zustimmung
Begründung: Zwar ist der – auf die Aktionäre der Gesellschaft entfallende – Konzernjahresüberschuss („Konzerngewinn“) gegenüber dem Vorjahr um fast die Hälfte auf 9,7 Mio. Euro (2022: 18,0 Mio. Euro) gesunken. Doch ist dies ersichtlich den schwierigen Marktbedingungen geschuldet, insbesondere der Kaufzurückhaltung der (Privat-)Anleger angesichts von Kostensteigerungen und Zinsanstieg (vgl. dazu BEAG, Geschäftsbericht 2023, S. 23). Insofern ist zu erwarten, dass sich die Geschäftszahlen mit der sich abzeichnenden „Normalisierung“ von (Energie-)Kosten und Zinsen wieder verbessern werden (vgl. BEAG, Geschäftsbericht 2023, S. 26: „Nach der Tendenz des IV. Quartals 2023 und der ersten zwei Monate des laufenden Geschäftsjahres 2024 sind […] moderate Umsatzzuwächse nicht unwahrscheinlich.“).
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023
Zustimmung
Begründung: Dem Bericht des Aufsichtsrats nach zu urteilen, hat der Aufsichtsrat seine Beratungs- und Überwachungsaufgabe erfüllt. Über den Inhalt der Sitzungen führt der Bericht freilich nur aus, dass „das Hauptaugenmerk des Aufsichtsrats […] auf der Geschäftsentwicklung des Unternehmens und der Entwicklung der zum Konzernverbund gehörenden Einzelgesellschaften sowie auf der Unternehmensplanung für das Geschäftsjahr 2024 [lag]. Die aktuellen Entwicklungen im Kapitalmarkt und die regulatorischen Neuerungen sowie deren jeweiliger Einfluss auf die Geschäftsentwicklung, Wettbewerbsposition und strategische Ausrichtung der Gesellschaft und der zum Konzernverbund gehörenden Unternehmen standen besonders im Fokus der Beratungen“. Nichts anderes hatte der Aufsichtsrat auch im Vorjahr berichtet; geändert hat sich insoweit nur die Jahreszahl (vgl. BEAG, Geschäftsbericht 2023 und Geschäftsbericht 2022, jeweils S. 72).
5. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024
Ablehnung
Begründung: Zur Wahrung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers fordert die SdK einen Wechsel des Abschlussprüfers spätestens alle zehn Jahre.
Dagegen schlägt der erneut die Dohm Schmidt Janka Revision und Treuhand AG, Berlin, zum Abschlussprüfer der Gesellschaft vor. Die Dohm Schmidt Janka Revision und Treuhand AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft prüft die Gesellschaft bereits seit 2010 und damit weit mehr als zehn Jahre.
Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
Keine Abstimmung erforderlich