TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der The Platform Group SE & Co. KGaA und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2025 mit dem Lagebericht der The Platform Group SE & Co. KGaA und dem Lagebericht des Konzerns sowie dem Bericht des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2025, sowie Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der The Platform Group SE & Co. KGaA zum 31. Dezember 2025
Begründung: Anlässlich der in Teilen fehlenden Transparenz insbesondere bzgl. der Tochtergesellschaften und deren jeweiligen Abschlüsse und Feststellungen etc. werden wir uns bei der Beschlussfassung (TOP 1) über die Feststellung des Jahresabschlusses der The Platform Group SE & Co. KGaA enthalten.
TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands sowie der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2025
Ablehnung
Begründung: Die SdK spricht sich gegen die Entlastung der Mitglieder des Vorstands sowie der persönlich haftenden Gesellschafterin aus, somit in erster Linie gegen die Entlastung von Herrn Dr. Benner. Nach der umfassenden Veränderung der gesamten Struktur der Gesellschaft, der nicht gänzlich transparenten/nachvollziehbaren Sacheinlage in 2023 bei differierenden Betrachtungen bzgl. der Wertigkeiten, dem Rechtsformwechsel in eine ... SE & Co. KG aA und nach diversen Zukäufen und Kapitalmaßnahmen, und undurchsichtigen Abgängen und/oder Ausgliederungen ist nicht zu erkennen, dass die Tätigkeiten des Vorstands seine Entlastung rechtfertigen. Die Transparenz etwa auch im Hinblick auf die Einzelabschlüsse und auch die durch die Medien kolportierten verwirrenden/negativ behafteten Angelegenheiten lässt zu wünschen übrig, so auch im Zusammenhang mit den konkreten Abschlüssen bei den Tochtergesellschaften; Steuerangelegenheiten, Krediten/Darlehen, angeblichen Zahlungsverzügen und Finanzierungen. Der Geschäftsbericht scheint unzureichend zu sein. Die Geschäftszahlen sind in Teilen nicht nachvollziehbar. Auch die Doppelfunktion von Dr. Benner als Vorstand unserer Gesellschaft und GF der "TPG" Holding GmbH etc. stößt auf Kritik und erscheint problematisch. Die nunmehr u.a. vorgeschlagene Verringerung der Anzahl der Mitglieder im Aufsichtsrat ist - bei einem durch massive Zukäufe geprägtem Geschäft/Wachstum - nicht nachvollziehbar und wirkt wie ein Aufsichts- und Überwachungsentzug im vorwiegenden Interesse des Großaktionärs/Dr. Benner.
Auch die "Überdimensionierung" der HV vorgeschlagenen Kapitalvorratsbeschlüsse u.a. mit BZR- Ausschlüssen sorgt für Kritik.
TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025
Ablehnung
Begründung: Die SdK spricht sich auch gegen die Entlastung des Aufsichtsrats aus. Auf die kritischen Aspekte zu TOP 2 zur Beschlussfassung über die "NICHT-ENTLASTUNG" des Vorstands wird "in Analogie" verwiesen. Die Billigung des Aufsichtsrats der o.g. zu kritisierenden Punkte wie auch der Abschlüsse etc., sowie die scheinbar vorbehaltlose Zustimmung der von Dr. Benner (als Großaktionär und konfliktärem Vorstand) eingeschlagenen Strategie sorgt nicht gerade für Vertrauen und erschwert eine Entlastung des Aufsichtsrats. Die nunmehr auch vom AR vorgeschlagene Verringerung der Anzahl der Mitglieder im Aufsichtsrat scheint darauf hinzudeuten, als seien seine Mitglieder unterfordert, und das bei einem extremen Wachstum, was in erster Linie durch diverse Zukäufe von (bislang unbekannten und ggfs. schwierig) zu integrierenden Assets geprägt ist.
Bereits die Doppel-/Mehrfachfunktion von Herrn Dr. Benner (beachte auch seine Immobiliengesellschaften und Aktivitäten als GF weiterer Gesellschaften im Zusammenhang mit unserer Gesellschaft) und die damit verbundenen Interessenskonflikte hätten den AR zu einem kritischeren Vorgehen bewegen müssen.
TOP 4 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026
Ablehnung
Begründung: Wie bereits zum vorherigen Geschäftsjahr stimmen wir erneut/auch für das GJ 2026 gegen die Wahl des vorgeschlagenen Abschlussprüfers. Nach der umfassenden Veränderung der gesamten Struktur der Gesellschaft, der nicht gänzlich transparenten/nachvollziehbaren Sacheinlage in 2023 bei differierenden Betrachtungen bzgl. der Wertigkeiten und nach diversen intransparenten Unternehmenstransaktionen und undurchsichtigen Abgängen und/oder Ausgliederungen, aber vor allem anlässlich scheinbar gänzlich fehlender Offenlegungen/Abschlüsse von Töchtern/von konsolidierten Unternehmen ist nicht zu erkennen, dass die Tätigkeiten des Abschlussprüfers seine Wiederwahl rechtfertigen. Es erscheint fragwürdig, auf welcher Grundlage/auf welcher Basis der AP hier zu seinen Ergebnissen gelangt ist. Die Transparenz etwa auch im Hinblick auf die Aktivitäten rund um die fashionette (2023 ff.) lässt zu wünschen übrig, so auch im Zusammenhang mit den konkreten, größtenteils nicht nachvollziehbaren/nicht prüfbaren Zahlen und Abschlüssen bei den Tochtergesellschaften. Der Geschäftsbericht scheint unzureichend zu sein. Die Geschäftszahlen sind in Teilen nicht nachvollziehbar. Bereits im letzten Jahr wäre eine Abschlussprüfung durch einen neuen Prüfer wünschenswert gewesen, zumal Russler Ersteller des einzigen Gutachtens bei der Einbringung in 2023 war. - ("DER NEUE" ist "DER ALTE" AP). - Eine Wiederwahl können wir seitens der SdK keinesfalls unterstützen.
TOP 5 Verringerung der Anzahl der Mitglieder des Aufsichtsrats und entsprechende Änderung der Satzung (§ 15)
Ablehnung
Begründung: Die nunmehr von der persönlich haftenden Gesellschafterin, aber auch vom AR selbst, vorgeschlagene Verringerung der Anzahl der Mitglieder im Aufsichtsrat scheint darauf hinzudeuten, als seien seine Mitglieder unterfordert, und das bei einem extremen Wachstum, was in erster Linie durch diverse Zukäufe von (bislang unbekannten und ggfs. schwierig) zu integrierenden Assets geprägt ist. In Anbetracht der Unternehmens- wie auch Aktien- und auch Anleihekursentwicklung erscheint eine (weitere) Verringerung der Mitglieder im Aufsichtsrat gegenwärtig nicht sinnvoll. Es wirkt wie ein (weiterer) Aufsichts- und Überwachungsentzug im vorwiegenden Interesse des Großaktionärs/Dr. Benner. Gerade in der gegenwärtigen Situation bedarf es der besonderen Aufsicht, aber vor allem auch des Rats eines jeden Mitglieds
TOP 6 Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss unter gleichzeitiger Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals durch entsprechende Änderung der Satzung
Ablehnung
Begründung: Sämtliche o.g. Aspekte fließen auch in die Entscheidungsfindungen hinsichtlich der vorgeschlagenen weiteren Tagesordnungspunkte über diverse Kapitalmaßnahmen ein. Wir werden gegen TOP 6 stimmen, nicht zuletzt weil ein möglicher Bezugsrechtsausschluss speziell im hiesigen Fall die mögliche Schlechterstellung der bisherigen "Minderheitsaktionäre" (durch Verwässerung) noch verschärft. Zudem ist der hier vorgelegte Kapitalvorratsbeschluss aus Sicht der SdK generell zu weit gefasst und ist demzufolge abzulehnen.
TOP 7 Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen und Genussrechten mit oder ohne Wandlungs- oder Bezugsrechte(n) sowie zum Ausschluss des Bezugsrechts
Ablehnung
Begründung: Siehe oben! ...
Sämtliche o.g. Aspekte fließen auch in die Entscheidungsfindungen hinsichtlich der vorgeschlagenen weiteren Tagesordnungspunkte über diverse Kapitalmaßnahmen ein. Wir werden somit auch gegen TOP 7 stimmen.
TOP 8 Beschlussfassung über die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2026 unter gleichzeitiger Aufhebung des Bedingten Kapitals 2025 und entsprechende Satzungsänderung
Ablehnung
Begründung: Siehe oben! ...
Sämtliche o.g. Aspekte fließen auch in die Entscheidungsfindungen hinsichtlich der vorgeschlagenen weiteren Tagesordnungspunkte über diverse Kapitalmaßnahmen ein. Wir werden somit auch gegen TOP 8 stimmen.
Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden
Keine Abstimmung erforderlich