TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2025, des zusammengefassten Lageberichts für die Friedrich Vorwerk Group SE und den Konzern, des Vorschlags des Vorstands und des Aufsichtsrats für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025 sowie des erläuternden Berichts zu den Angaben nach Art. 9 Abs. 1 lit. c Ziff. ii) SE-VO i.V.m. §§ 289a, 315a HGB
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2025
Ablehnung
Begründung: Die vorgeschlagene Dividende dieses Rekordjahres steigt zwar deutlich gegenüber den Vorjahren an und erreicht mit einer Basisdividende von 0,70 € und einer Sonderdividende von 0,40 € eine Ausschüttung i.H.v. 1,10 €. Damit ergibt sich aber bezogen auf den Jahresüberschuss eine Ausschüttungsquote von lediglich 25,4 %, was erstens deutlich unter den Anforderungen der SdK liegt und zweitens für dieses Rekordjahr auch nur schwer nachzuvollziehen ist.
TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands der Friedrich Vorwerk Group SE für das Geschäftsjahr 2025
Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat das Unternehmen im abgelaufenen Geschäftsjahr erfolgreich geführt und kann ein Rekordergebnis präsentieren. Die Weichen sind richtig gestellt worden und das Unternehmen kann in weiten Teilen von der Transformation der Energiesysteme profitieren.
TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Friedrich Vorwerk Group SE für das Geschäftsjahr 2025
Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat ist gemäß den vorgelegten Berichten seinen Pflichten im Hinblick auf Beratung und Kontrolle des Vorstandes nachgekommen.
TOP 5 Wahl des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026
Zustimmung
Begründung: Nexia erscheint qualifiziert und aus Sicht der SdK spricht nichts gegen eine weitere Wahl. In 2025 wurden keine Steuer- und Sonstige Leistungen vom Abschlussprüfer erbracht.
TOP 6 Wahl des Prüfers für die Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2026
Zustimmung
Begründung: Es spricht aus Sicht der SdK nichts dagegen, dieselbe Gesellschaft für die ESG Berichterstattung wie für die Abschlussprüfung zu bestimmen.
TOP 7 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts 2025
Zustimmung
Begründung: Gegen die Billigung des vom Abschlussprüfer formal geprüften Vergütungsberichts gibt es seitens der SdK keine Einwände. Die grundsätzliche Kritik am Vergütungssystem ist unter ToP 8 zusammengefasst.
TOP 8 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands
Ablehnung
Begründung: Da es trotz einiger Kritik gegenüber der letzten Beschlussfassung in 2022 keinerlei Änderungen des Vergütungssystems für den Vorstand gibt, können seitens der SdK auch immer noch die damaligen Gründe für die Ablehnung angegeben werden:
Das hier vorgelegte Vostandsvergütungssystem kann aus Sicht der SdK nicht gebilligt werden. Neben einer festen Vergütungskomponente gibt es lediglich noch Nebenleistungen sowie eine kurzfristige einjährige variable Vergütungskomponente. Dies ist aus Sicht der Sdk nicht nachhaltig. So sollte der weit überwiegende Teil einer variablen Vergütungskomponente einen mehrjährigen Bemessungszeitraum haben. Auch fehlen Claw-Back-Regelungen sowie auch Nachhaltigkeitskriterien. Rein finanzielle Kennzahlen der Vergütung des Vorstandes zugrunde zu legen, ist nicht mehr zeitgemäß.
TOP 9 Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 9a) Dr. Julian Deutz, Berlin
Zustimmung
Begründung: Gegen eine Wiederbestellung ist aus Sicht der SdK nichts einzuwenden. Ein Overboarding liegt nicht vor.
TOP 9b) Heike von der Heyden
Zustimmung
Begründung: Gegen eine Wiederbestellung ist aus Sicht der SdK nichts einzuwenden. Ein Overboarding liegt nicht vor.
TOP 9c) Dr. Christof Nesemeier
Zustimmung
Begründung: Gegen eine Wiederbestellung ist aus Sicht der SdK nichts einzuwenden. Ein Overboarding liegt nicht vor.
TOP 10 Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder
Zustimmung
Begründung: Einer Zustimmung steht aus Sicht der SdK nichts entgegen, da erstens der Aufsichtsrat eine fixe Vergütung erhält und darüber hinaus nur etwaige Auslagen beglichen werden. Zweitens erscheint auch die Höhe der Vergütung - immerhin eine Verdoppelung der bisherigen Zahlungen auf nunmehr 40 T€ bzw. 45 T€ für den AR Vorsitz- aufgrund des Wachstums des Unternehmens der vergangenen Jahre angemessen.
Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden
Keine Abstimmung erforderlich