TOP 1 Vorlage des vom Aufsichtsrat jeweils gebilligten Jahresabschlusses und Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats und des Vorschlags des persönlich haftenden Gesellschafters für die Verwendung des Bilanzgewinns, jeweils für das am 31. Dezember 2025 endende Geschäftsjahr, Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2025
Zustimmung
Begründung: Da der Jahresabschluss und Konzernabschluss vom Wirtschaftsprüfer geprüft wurde kann hier zugestimmt werden.
TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2025
Ablehnung
Begründung: Die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von € 1,85 pro Aktie gegenüber dem Vorjahr von € 2,30 pro Aktie obwohl das Ergebnis, EBITDA, Umsatz und free cash flow nahezu unverändert sind, ist nicht nachvollziehbar. Diese Kürzung der Beteiligung der Aktionäre an den erwirtschafteten Erfolg ohne ersichtlichen Grund kann von der SdK nicht unterstützt werden.
TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des persönlich haftenden Gesellschafters für das Geschäftsjahr 2025
Zustimmung
Begründung: Die operative Entwicklung verlief in einem sehr schwierigen Marktumfeld zufriedenstellend mit einer leichten Umsatzsteigerung, daher kann der persönlich haftenden Gesellschafterin Entlastung erteilt werden.
TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025
Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat hat sich zu 5 Sitzungen getroffen. Die Sitzungen wurden im Plenum und hybrid durchgeführt. Eine Entscheidung wurde im schriftlichen Verfahren getroffen. Die Teilnahmequote lag mit einer Ausnahme bei über 80%
TOP 5 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und (vorsorglich) über die Wahl des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 5a) Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, wird zum Abschlussprüfer des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das am 31. Dezember 2026 endende Geschäftsjahr bestellt.
Zustimmung
Begründung: Die Wirtschaftsprüfer KPMG prüft seit 2020. Somit ist eine Überschreitung der zehnjährigen Prüfungsgrenze nicht gegeben und seiner Wahl kann zugestimmt werden
TOP 5b) Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, wird zum Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das am 31. Dezember 2026 endende Geschäftsjahr bestellt.
Zustimmung
Begründung: Die Wirtschaftsprüfer KPMG prüft seit 2020. Somit ist eine Überschreitung der zehnjährigen Prüfungsgrenze nicht gegeben und seiner Wahl kann zugestimmt werden
TOP 6 Beschlussfassung über die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 6.1 Herrn Prof. Dr. Stephan Eilers
Zustimmung
Begründung: Einer Wiederwahl von Herrn Eilers, Partner bei Freshfields Bruckhaus Deringer Rechtsanwälte Steuerberater PartG mbB, Rechtsanwalt, kann für eine zweite Amtszeit zugestimmt werden. Herr Eilers ist seit 2023 Mitglied des Aufsichtsrates. Einer Wiederwahl kann hier zugestimmt werden, da sie auch keine weiteren Aufsichtsratsmandate bekleidet
TOP 6.2 Frau Laure Henry-Souque
Zustimmung
Begründung: Frau Henty-Souque, Investorin, ist mit Ihrer Erfahrung eine gute Ergänzung im Aufsichtsrat bei Ströer. Einer Wahl kann hier zugestimmt werden, da sie auch keine weiteren Aufsichtsratsmandate bekleidet
TOP 7 Beschlussfassung über die Aufhebung des Bedingten Kapitals 2015 und des Bedingten Kapitals 2019 sowie entsprechende Änderungen in § 6A und § 6C der Satzung
Zustimmung
Begründung: Alle Aktienoptionsrechte aus dem Aktienoptionsprogramm 2015 und dem Aktienoptionsprogramm 2019 sind ausgegeben und entweder ausgeübt oder verfallen. Die bedingten Kapitalia 2015 und 2019 sind damit gegenstandslos und werden nicht länger benötigt.
TOP 8 Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienoptionen (Aktienoptionsprogramm 2026) und über die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2026 I und entsprechende Satzungsänderung
Ablehnung
Begründung: Aktienoptionsprogramme sind im Regelfäll gestaltungsanfällig. Daher lehnt die SdK diese Vergütungsform grundsätzlich ab und präferiert die Hergabe von reellen Aktien als langfristigen, variablen Vergütungsbestandteil.
TOP 9 Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen vom 22. Juni 2022 und des zugehörigen Bedingten Kapitals 2022 und die Schaffung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie über die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2026 II und eine entsprechende Änderung von § 6B der Satzung
Ablehnung
Begründung: Die Gesellschaft hat in den vergangenen Jahren regelmässig Dividendenzahlungen geleistet, was bei Unterstellung von Rationalverhalten darauf hindeutet, dass die Verwaltung die Gesellschaft als ausreichend kapitalisiert betrachtet. Dem Beschlussvorschlag kann darüber hinaus wegen der Möglichkeit, die Wandlung gegen Sacheinlage vornehmen zu lassen, keine Zustimmung erteilt werden
TOP 10 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder des persönlich haftenden Gesellschafters (Say on pay)
Ablehnung
Begründung: Die SdK kann keinem Vergütungssystem zustimmen, dessen Auswirkungen in Ermangelung der Offenlegung der individuellen Vorstandsvergütung nicht überprüfbar ist. Es kann nicht abschließend beurteilt werden, ob im Rahmen der Nebenleistungen tatsächlich keine Kosten für die private Lebensführung übernommen werden, da die etwas kryptische Formulierung hier nicht als Ausschließlichkeit verstanden werden kann. Weiterhin favorisiert die SdK eine ausschließlich langjährige Bemessungsgrundlage für die variable Vorstandsvergütung
TOP 11 Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder einschließlich des ihr zugrundeliegenden Vergütungssystems
Zustimmung
Begründung: Die vorgeschlagene Erhöhung bewegt sich im akzeptablen Rahmen.
TOP 12 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2025
Zustimmung
Begründung: Dem Vergütungsbericht kann die Zustimmung erteilt werden, da er alle nach § 162 AktG erforderlichen Angaben enthält.
Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden
Keine Abstimmung erforderlich