1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts für die Francotyp-Postalia Holding AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2024 mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats
Keine Abstimmung erforderlich
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Ablehnung
Begründung: Die Gesellschaft war wirtschaftlich erfolgreich, hat einen ausschüttungsfähigen Bilanzgewinn und ausreichend Liquidität. Die Verweigerung einer Dividendenzahlung an die Aktionäre ist also rechtswidrig. Nach dem Aktiengesetz muss mindestens eine Dividende von 4% auf das Grundkapital ausgezahlt werden, um die Aktionäre am unternehmerischen Erfolg der Gesellschaft zu beteiligen. Die Dividendenverweigerung erfolgt nur, um das Geld missbräuchlich für den Aktienrückkauf und das geplante aktionärsfeindliche Delisting zu verwenden und alle anderen Aktionäre außerhalb des Großaktionärs zu benachteiligen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Keine Abstimmung erforderlich
3.1 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Beschlussfassung über die Entlastung der folgenden, im Geschäftsjahr 2024 amtierenden Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024 bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung zu vertagen. Hintergrund sind die laufenden Untersuchungen im Zusammenhang mit dem Projekt zur Einführung eines weltweit einheitlichen ERP/CRM-Systems, das am 13. September 2024 eingestellt wurde:
Keine Abstimmung erforderlich
3.1.a) Carsten Lind (bis 29. Februar 2024),
Zustimmung
Begründung: Da die Hintergründe für die laufenden Untersuchungen noch unklar sind, wird der Vertagung vorerst zugestimmt, sofern dies auf der HV zumindest ausreichend begründet wird.
3.1.b) Ralf Spielberger (bis 24. September 2024).
Zustimmung
Begründung: Siehe TOP 3.1.b
3.2 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den übrigen Mitgliedern des Vorstands, die im Geschäftsjahr 2024 amtiert haben, für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen: Friedrich Conzen (seit 1. März 2024)
Ablehnung
Begründung: Unabhängig von den zufriedenstellenden Ergebnissen des letzten Geschäftsjahres ist eine Entlastung aufgrund von TOP 8 der Tagesordnung und des geplanten in diesem Fall sogar besonders aktionärsfeindlichen Delistings durch die Herabsetzung des Grundkapitals ausgeschlossen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Keine Abstimmung erforderlich
4.1 Dr. Alexander Granderath (bis 25. Juni 2024)
Zustimmung
Begründung: Soweit laut AR Bericht vorerst erkennbar, hat der Aufsichtsrat seine Aufgaben der Überwachung bei der Gesellschaft erfüllt. Eingeschränkt muss aber auf der HV noch hinterfragt werden, ob es vielleicht doch Versäumnisse bei der Überwachung im Hinblick auf die Vertagung der Vorstandsentlastung siehe TOP 3 gegeben hat. Die Projekteinstellung erfolgte aber erst nach dem Ausscheiden aus dem Aufsichtsrat. Trotzdem könnte auch hier eine Vertagung am Ende sinnvoll sein.
4.2 Johannes Boot (bis 25. Juni 2024)
Zustimmung
Begründung: Siehe TOP 4.1
4.3 Klaus Röhrig (bis 25. Juni 2024)
Zustimmung
Begründung: Siehe TOP 4.1
4.4 Dr. Dirk Markus (seit 25. Juni 2024)
Ablehnung
Begründung: Die Entlastung von Dirk Markus ist natürlich völlig ausgeschlossen, da er als Vertreter des Großaktionärs maßgeblich am geplanten aktionärsfeindlichen Delisting siehe TOP 8 beteiligt ist.
4.5 Dr. Martin Schoefer (seit 25. Juni 2024)
Ablehnung
Begründung: Auch für Herrn Schoefer ist eine Entlastung ausgeschlossen, da davon auszugehen ist, dass er das aktionärsfeindliche Delisting unterstützt.
4.6 Paul Owsianowski (seit 25. Juni 2024)
Zustimmung
Begründung: Hier könnte eine Entlastung unter Vorbehalt möglich sein, da Herr Owsianowski sein AR Mandat bereits am 21. März 2025 niedergelegt hat und damit am aktionärsfeindlichen Delisting nicht mehr beteiligt war.
5. Wahlen zum Aufsichtsrat
Keine Abstimmung erforderlich
5.1 Dr. Dirk Markus
Ablehnung
Begründung: Sämtliche AR Kandidaten sind nicht wählbar, da sie TOP 8 mitvorschlagen und damit am aktionärsfeindlichen Delisting beteiligt sind.
5.2 Dr. Martin Schoefer
Ablehnung
Begründung: Siehe TOP 5.1
5.3 Dr. Frank Hübner-von Wittich
Ablehnung
Begründung: Siehe TOP 5.1
6. Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie für die etwaige prüferische Durchsicht von Zwischenabschlüssen und des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts
Zustimmung
Begründung: Da der Abschlussprüfer keine Beratung bei der Gesellschaft macht, bestehen keine Bedenken gegen die Wiederwahl.
7. Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts von Vorstand und Aufsichtsrat
Zustimmung
Begründung: Da es sich nicht um eine inhaltliche Prüfung des Vergütungssystems handelt, wird dem vom Abschlussprüfer geprüften Vergütungsbericht zugestimmt.
8. Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals durch Einziehung von Aktien nach Erwerb durch die Gesellschaft (§ 237 Abs. 3, Abs. 4 AktG); Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien (§ 71 Abs. 1 Nr. 6 AktG); Ermächtigung des Aufsichtsrats, die Fassung von Ziffer 4 Abs. 1, Abs. 2 der Satzung entsprechend der Durchführung der Kapitalherabsetzung anzupassen
Ablehnung
Begründung: Hier handelt es sich um eine dreiste Art und Weise, um die Aktionäre außerhalb des Großaktionärs durch die Herabsetzung des Grundkapitals und Einziehung von Aktien mit dem anschließenden Delisting massiv zu benachteiligen und auszuboten. Die SdK wird mit aller Kraft für die Rechte der Minderheitenaktionäre eintreten, um zu versuchen diesen Missbrauch zu verhindern
9. Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals gemäß Ziffer 4 Abs. 3 der Satzung sowie Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals (Genehmigtes Kapital 2025/I) gegen Bar- und/oder Sacheinlagen mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts und entsprechende Änderung von Ziffer 4 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft
Ablehnung
Begründung: Der mögliche Bezugsrechtsausschluss ist schon grundsätzlich viel zu hoch. Bei diesem Großaktionär ist nach TOP 8 mit dem geplanten aktionärsfeindlichen Delisting zu vermuten, dass damit eine weitere Möglichkeit geschaffen werden soll, um die Minderheitenaktionäre massiv zu benachteiligen und auszuboten.
10. Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden Bedingten Kapitals 2010/I gemäß Ziffer 4 Abs. 5 der Satzung
Zustimmung
Begründung: Die Aufhebung ist sinnvoll, um die Satzung zu bereinigen.
Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
Keine Abstimmung erforderlich