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BayWa AG

Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 11.06.2024
Sprecher: Paul Petzelberger

BayWa AG
Arabellastr. 4
81925 München
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der BayWa Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2023, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2023, einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289a, 315a des Handelsgesetzbuchs, sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023


Keine Abstimmung erforderlich


2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2023

Ablehnung

Begründung: Angesichts eines Finanzschuldenbergs von 5,4 Mrd. Euro, aus dem in 2023 ein Zinsaufwand von 362 Mio. Euro resultierte, der den Jahresüberschuss von 240 auf -93 Mio. Euro einbrechen ließ, hat die BayWa kein Geld für eine Dividendenausschüttung. Wie angespannt die finanzielle Lage ist, zeigt auch die abgesagte Anleihe-Roadshow vor einem Monat Ende April 2024. Dennoch schlägt die SdK eine Dividende von 0,18 Euro je Aktie vor. Die Ausschüttungssumme von 6,7 Mio. Euro entspricht dem Abfindungsbonus, der Ex-CEO und mittlerweile Ex-Aufsichtsratsvorsitzenden Prof. Lutz aus Sicht der SdK fahrlässigerweise gewährt wurde. Die SdK fordert, diesen zurückzufordern und das Geld dann an die Aktionäre mittels einer Dividende von 0,18 Euro je Aktie auszuschütten. Sollte der Aufsichtsrat sich weigern, den Bonus zurückzufordern, erwägt die SdK für die HV 2025 einen Sonderprüfungsantrag mit Rückwirkung 2020, der den genauen – nach Einschätzung der SdK künstlich beeinflussten – Entstehungsprozess der Abfindung untersucht.

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023

Ablehnung

Begründung: Die BayWa blickt auf ein katastrophales Geschäftsjahr 2023 zurück. Der Jahresüberschuss ist von 240 auf -93 Mio. Euro eingebrochen. Nach 25 Jahren gleichbleibender oder steigender Dividenden soll erstmalig auf eine Ausschüttung verzichtet werden. Neben ohne Frage herausfordernden externen Rahmenbedingungen scheinen aber auch hausgemachte Managementfehler für die derzeitige Misere verantwortlich zu sein. Der Vorstand hat Rechenschaft darüber abzulegen, warum das Thema Refinanzierung nicht bereits deutlich früher angegangen wurde und sich nach dem geplatzten Verkauf der Sparte Solar Trade nicht energischer um Alternativlösungen gekümmert wurde.

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023

Ablehnung

Begründung: Der Fisch stinkt vom Kopf – aus zahlreichen Governance-Mängeln ist bei BayWa ein Governance-Skandal geworden. Der mit einem 6,7 Mio. Euro Abfindungsbonus belohnte Prof. Lutz wird erst unter Bruch der Cooling-off-Periode an die Aufsichtsratsspitze gesetzt, nur um die Gesellschaft dann, nachdem er diese bereits in eine Schuldenkrise gestürzt hat, auch noch in eine Führungskrise zu stürzen, indem er einen Machtkampf mit seinem CEO-Nachfolger anzettelt und anschließend im Januar 2024 wortlos zurücktritt und dem Scherbenhaufen sich selbst überlässt. Der mangelhaft zusammengestellte (fehlendes Kompetenzprofil, fehlende Ziele der Zusammensetzung) von Genossen dominierte Aufsichtsrat scheint seiner Beratungs- und Kontrollpflichten völlig überfordert. Die SdK fordert eine grundlegende Aufarbeitung und Neuaufstellung des Gremiums.

5. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024 sowie des Prüfers für die Nachhaltigkeitsberichterstattung

Zustimmung

Begründung: PwC zählt zu den renommiertesten Abschlussprüfern weltweit. Mit Blick auf die vorgeschlagenen Prüfung bei BayWa sind keine die Unabhängigkeit einschränkende Faktoren ersichtlich. Die zeitliche Prüfungsdauer hält sich mit vier Jahren noch in einem tragbaren Rahmen und neben den Prüfungsleistungen werden nachweislich des Konzernfinanzberichts keine weiteren, nicht mit der Prüfung im Zusammenhang stehenden, Beratungsleistungen erbracht.

6. Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2023

Zustimmung

Begründung: Der Vergütungsbericht an sich ist ausführlich und aussagekräftig und skizziert auch das Boni-Debakel im Fall Prof. Lutz anschaulich.

7. Beschlussfassung über eine Nachwahl zum Aufsichtsrat - Herrn Gregor Scheller

Ablehnung

Begründung: Im Fall von Gregor Scheller liegt formal eine Ämterüberhäufung vor. Scheller ist bereits in sieben Aufsichts- und Verwaltungsräten vertreten sowie in drei Vereinigungs-, Stiftungs- und Kuratorium-Vorständen. Selbst wenn die Mitte 2024 endenden Mandate unberücksichtigt gelassen werden, erlauben die weiterhin bestehenden fünf Aufsichtsratsmandate die Aufnahme eines weiteren Mandats, im vorliegenden Fall sogar das des Vorsitzenden, nicht. Auch abseits der formal nicht gegebenen zeitlichen Verfügbarkeit werden die Verflechtungen zum Großaktionär kritisch gesehen. Mit Aufhebung der Cooling-off-Periode im Fall von Prof. Lutz haben die Genossen die derzeitige Führungskrise überhaupt erst ermöglicht. Die SdK fordert eine Neuausrichtung mit personeller Neuaufstellung, dafür bedarf es eines unabhängigen Aufsichtsratsvorsitzenden.

am 03.05.2024: Berichtigung der Veröffentlichung vom 02.05.2024


Keine Abstimmung erforderlich


Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.


Keine Abstimmung erforderlich


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