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Krones AG

Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 09.06.2026
Sprecher: Daniel Bauer

Krones AG
Böhmerwaldstr. 5
93073 Neutraubling
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2025 und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2025 mit dem zusammengefassten Lagebericht für die KRONES Aktiengesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2025, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns, des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2025 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB


Keine Abstimmung erforderlich


2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2025


3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025


4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025


5. Beschlussfassung über die Bestellungen des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026 sowie des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts des Geschäftsjahres 2026 für die Gesellschaft und den Konzern


Keine Abstimmung erforderlich


5.1 Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung des Prüfungs- und Risikomanagementausschusses - vor, die EY GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Stuttgart zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 zu bestellen.


5.2 Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung des Prüfungs- und Risikomanagementausschusses - vor, die EY GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Stuttgart, zum Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts des Geschäftsjahres 2026 für die Gesellschaft und den Konzern zu bestellen. Die Bestellung erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung, dass die Gesellschaft mit Wirkung zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2026/470 geänderten Fassung (CSRD) in nationales Recht (CSRD-Umsetzungsgesetz) verpflichtet ist, für das Geschäftsjahr 2026 einen extern prüfungspflichtigen Nachhaltigkeitsbericht für die Gesellschaft und/oder den Konzern zu erstellen und ein Prüfer für die Prüfung dieses Nachhaltigkeitsberichts durch die Hauptversammlung bestellt werden kann.


6. Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2025


7. Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie über die entsprechende Satzungsänderung


8. Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines Gewinnabführungsvertrages zwischen der KRONES Aktiengesellschaft und der KRONES Holding International GmbH mit Sitz in Neutraubling


Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.


Keine Abstimmung erforderlich


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