TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2023, des zusammengefassten Lageberichts für das Geschäftsjahr 2023 nebst dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a und 315a des Handelsgesetzbuches sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023
Ablehnung
Begründung: Aufgrund der nicht zufriedenstellenden Entwicklung sowohl der Unternehmensentwicklung (rückläufiger Umsatz und negatives Ergebnis) und als auch der enttäuschenden Aktienkursentwicklung wird der Vorstand nicht entlastet.
TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023
Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat scheint seinen Pflichten nachgekommen zu sein und tagte laut Aufsichtsratsbericht im Geschäftsjahr 2023 insgesamt in vier Sitzungen.
TOP 4 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024
Zustimmung
Begründung: Es gibt keine erkennbaren Gründe, die MÖHRLE HAPP LUTHER Valuation GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nicht zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2024 zu wählen.
TOP 5 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts gem. § 162 AktG
Zustimmung
Begründung: Der Vergütungsbericht gibt die Vergütung korrekt wieder, daher kann für den Bericht die Zustimmung erteilt werden.
TOP 6 Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 17 Absatz 2 (Record Date)
Zustimmung
Begründung: Die Änderung der entsprechenden Satzungsregelung ist aufgrund der gesetzlichen Anpassungen notwendig.
TOP 7 Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals und Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts durch Änderung von § 4 Absatz 3 der Satzung nebst Aufhebung des gem. § 4 Absatz 3 der Satzung derzeit bestehenden genehmigten Kapitals
Ablehnung
Begründung: Dieser Vorratsbeschluss wird abgelehnt, da das Unternehmen als Begründung nur eine größere Flexibilität angibt, es aber keinen konkreten Grund gibt bzw. die Notwendigkeit nicht erläutert wird.
Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
Keine Abstimmung erforderlich