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OVB Holding AG

Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 12.06.2026
Sprecher: Andreas Massek

OVB Holding AG
Heumarkt 1
50667 Köln
TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der OVB Holding AG und des gebilligten Konzernabschlusses, jeweils zum 31. Dezember 2025, sowie des zusammengefassten Lageberichts der OVB Holding AG und des Konzerns einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB, des gesonderten nichtfinanziellen Konzernberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2025


Keine Abstimmung erforderlich


TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns zum 31. Dezember 2025

Zustimmung

Begründung: Der Dividendenvorschlag sieht die Zahlung von 0,75 EUR Dividende je Aktie vor, bei einem Konzernergebnis von nur 0,60 EUR in 2025. Die Dividende kann aber problemlos aus der Liquidität der OVB geleistet werden und entspricht trotz eines stark rückläufigem Konzernergebnisses aufgrund eines Sondereffektes der Dividendenkontinuität des Unternehmens.

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025

Zustimmung

Begründung: Das operative Ergebnis halbierte sich in der Berichtsperiode im Zusammenhang mit der Insolvenz eines Produktpartners. Es stellt sich die Frage nach einem stringenteren Risikomanagement. Die Jahresprognose wurde erst nach einer Anpassung in der Mitte der Berichtsperiode erreicht. Dennoch lag der Aktienkurs zum Jahresende 2025 geringfügig über dem Schlussstand des Vorjahres und es soll wieder eine Dividende gezahlt werden, so dass ein positiver Shareholder Return generiert wurde. Die SdK kann den Vorstand daher entlasten.

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025

Zustimmung

Begründung: Ausweislich des ausführlichen AR-Berichtes tagte der AR siebenmal, zuzüglich der Ausschusssitzungen, bis auf zwei Ausnahmen bei vollzähliger Teilnahme der jeweiligen Mitglieder. Der Vorstand wurde kontrolliert und beraten, der Jahresabschluss geprüft und gebilligt. Die Vorgaben des §171 AktG wurden erfüllt. Nachzufragen ist jedoch, wieso die Kontrollfunktion des AR hinsichtlich der Insolvenz eines wichtigen Produktpartners nicht funktionierte.

TOP 5 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026 sowie des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten

Zustimmung

Begründung: KPMG prüfte den Jahresabschluss zum zweiten Mal. Abgesehen von geringen Steuerberatungsleistungen bei einer ausländischen Tochtergesellschaft wurden nur Abschluss- und Bestätigungsleistungen erbracht. KPMG erfüllt die Anforderungen der SdK für Abschlussprüfer und damit für Pflichtaufgaben des Prüfers.

TOP 6 Beschlussfassung über die Wahl des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2026

Zustimmung

Begründung: Auch hinsichtlich der Prüfung des Nachhaltigkeitsberichtes spricht nichts gegen die Wahl von KPMG als Prüfungsgesellschaft.

TOP 7 Beschlussfassung über die Billigung des nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2025

Zustimmung

Begründung: Der Vergütungsbericht ist verständlich und nachvollziehbar, soweit eine gewisse Komplexität nicht der Komplexität des Vergütungssystems geschuldet ist. Der Vergütungsbericht enthält alle Bestandteile nach §162 AktG und den uneingeschränkten Vermerk des Abschlussprüfers.

TOP 8 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder

Ablehnung

Begründung: Allein schon die Tatsache, dass das Vergütungssystem mindestens ca. zwei Drittel der Zielvergütung als fixe Vergütung vorsieht (Grundvergütung, Nebenleistungen, Altersversorgung), führt zur Ablehnung durch die SdK. Die SdK fordert grundsätzlich ein Vergütungssystem nach dem Grundsatz "Pay for Performance" mit überwiegend erfolgsabhängigen Komponenten. Des Weiteren sieht §87 des AktG bei variablen Vergütungen eine mehrjährige Bemessungsgrundlage vor, die SdK fordert hierzu eine Begrenzung der kurzfristig variablen Vergütung auf maximal 30% der variablen Gesamtvergütung. Auch diese Vorgabe wird in der Beschlussvorlage nicht erfüllt. Darüber hinaus ermöglicht es die Ausgestaltung der variablen Bezüge, dass theoretisch auch für Verlustjahre variable Bezüge bezahlt werden können, was die SdK im Regelfall ebenfalls ablehnt.

TOP 9 Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats, die entsprechende Satzungsänderung und über das System zur Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Zustimmung

Begründung: Die ausschließlich fixe Vergütung der AR-Mitglieder soll 15 - 30.000 EUR je nach Funktion plus 5 - 5.000 EUR für Ausschusstätigkeit betragen. Diese Vergütungen sind nach Größe und Struktur der OVB angemessen. Das Vergütungssystem ist somit als reines Fixvergütungssystem ausgestaltet und erfüllt damit eine zentrale Forderung der SdK.

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden


Keine Abstimmung erforderlich


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