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Francotyp-Postalia Holding AG

Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 12.06.2026
Sprecher: Michael Kunert

Francotyp-Postalia Holding AG
Prenzlauer Promenade 28
13089 Berlin
TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts für die Francotyp-Postalia Holding AG und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2025


Keine Abstimmung erforderlich


TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Ablehnung

Begründung: Die Gesellschaft will erneut keine Dividende zahlen und verweigert den Aktionären damit die ihnen zustehende Beteiligung am unternehmerischen Erfolg der Gesellschaft. Gerade nach dem aktionärsfeindlichen Delisting im letzten Jahr ist eine Dividende für die Aktionäre als kleiner Ausgleich umso wichtiger. Es soll nicht einmal die Mindestdividende von 0.04 Euro auf das Grundkapital nach dem Aktiengesetz ausgeschüttet werden.

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands


Keine Abstimmung erforderlich


TOP 3.1. Friedrich G. Conzen

Ablehnung

Begründung: Unabhängig von den Ergebnissen der Gesellschaft ist eine Entlastung ausgeschlossen, da der Vorstand maßgeblich für das aktionärsfeindliche Delisting im letzten Jahr verantwortlich ist. Außerdem verweigert er den Aktionären die Dividende und hat nur zu einer virtuellen Computer Hauptversammlung eingeladen.

TOP 3.2. Carsten Lind (bis 29. Februar 2024)

Begründung: Die Vorwürfe können nicht beurteilt werden. Es gibt auch keinen aktuellen Sachstand. Deshalb ist vorerst die Enthaltung geplant.

TOP 3.3. Ralf Spielberger (bis 24. September 2024)

Begründung: Siehe TOP 3.2

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats


Keine Abstimmung erforderlich


TOP 4.1. Dr. Dirk Markus

Ablehnung

Begründung: Siehe TOP 3.1. Auch der Aufsichtsrat ist für das aktionärsfeindliche Delisting im letzten Jahr verantwortlich, für die Dividendenverweigerung und die undemokratische Computer HV.

TOP 4.2. Dr. Martin Schoefer

Ablehnung

Begründung: Siehe TOP 4.1

TOP 4.3. Paul Owsianowski (bis 21. März 2025)

Begründung: Das AR Mitglied ist bereits vor dem Delisting aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Seine Arbeit kann nicht beurteilt werden.

TOP 4.4. Dr. Frank Hübner-von Wittich (seit 10. April 2025)

Ablehnung

Begründung: Siehe TOP 4.1

TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers

Zustimmung

Begründung: Da der Abschlussprüfer keine Beratung bei der Gesellschaft macht und nur geringe sonstige Leistungen erbracht wurden, bestehen keine Bedenken gegen die Wiederwahl des Abschlussprüfers.

TOP 6 Beschlussfassung über die Verlegung des Sitzes der Gesellschaft sowie die entsprechende Änderung von Ziff. 1 Abs. 2 der Satzung

Ablehnung

Begründung: Es ist nicht klar, ob nur der juristische Sitz der Gesellschaft verlegt werden soll oder die ganze Gesellschaft umziehen muss. Die genannten Gründe für den Umzug sind auf jeden Fall nicht überzeugend und ausreichend.

TOP 7 Beschlussfassung über die Anpassung der Satzung an die Anforderungen einer nichtbörsennotierten Gesellschaft durch Änderung von Ziffer 24 Abs. 1 der Satzung

Ablehnung

Begründung: Die SdK hat das aktionärsfeindliche Delisting im letzten Jahr natürlich abgelehnt, da die Aktionäre danach weniger Rechte haben. Deswegen wird auch diese eher kleine Einschränkung abgelehnt.

TOP 8 Beschlussfassung über die Aufhebung der bisherigen und die Schaffung einer neuen Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und deren Verwendung sowie zum Ausschluss des Andienungsrechts beim Erwerb und des Bezugsrechts bei der Veräußerung

Ablehnung

Begründung: Speziell der Einzug von zurückgekauften eigenen Aktien wird völlig abgelehnt, weil dadurch Kapital vernichtet und der Streubesitz zum Vorteil des Großaktionärs verkleinert wird.

TOP 9 Beschlussfassung über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2026/I gemäß Ziffer 4 Abs. 3 der Satzung mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie über die entsprechende Satzungsänderung

Ablehnung

Begründung: Aufgrund des möglichen Bezugsrechtsausschlusses von bis zu 20 % bei Bareinlagen und bis zu 50 % bei Sacheinlagen kann nur die Ablehnung erfolgen.

TOP 10 Beschlussfassung über die Neueinteilung des Grundkapitals durch Zusammenlegung von Stückaktien im Verhältnis 10:1 sowie entsprechende Änderung von Ziffer 4 Abs. 2 der Satzung

Ablehnung

Begründung: Es gibt überhaupt keinen wirtschaftlichen Grund für die Zusammenlegung der Aktien. Damit werden nur die Kleinaktionäre benachteiligt.

TOP 11 Beschlussfassung über die Umstellung von Inhaberaktien auf Namensaktien und entsprechende Satzungsänderungen

Ablehnung

Begründung: Die Gesellschaft hat im letzten Jahr ein aktionärsfeindliches Delisting durchgeführt und damit gezeigt, dass sie gar kein Interesse an den Aktionären und an der Kommunikation hat. Die Begründung für die Umstellung mit einer effizienten Kommunikation ist also völlig albern. Außerdem ist die Umstellung auf Namensaktien mit unnötigen Kosten verbunden.

TOP 12 Beschlussfassung über die Aufhebung des Bedingten Kapitals 2020/I gemäß Ziffer 4 Abs. 4 der Satzung

Zustimmung

Begründung: Die Aufhebung ist sinnvoll und ohne Nachteile für die Aktionäre.

TOP 13 Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden Bedingten Kapitals 2010/I gemäß Ziffer 4 Abs. 5 der Satzung

Zustimmung

Begründung: Siehe TOP 12

TOP 14 Beschlussfassung über die Aufhebung des Bedingten Kapitals 2015/II gemäß Ziffer 4 Abs. 6 der Satzung

Zustimmung

Begründung: Siehe TOP 12

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden


Keine Abstimmung erforderlich


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