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RWE AG

Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 30.04.2025
Sprecher: Dr. Sven Hafkesbrink

RWE AG
Opernplatz 1
45128 Essen
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der RWE Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2024 sowie des zusammengefassten Lageberichts für die RWE Aktiengesellschaft und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024


Keine Abstimmung erforderlich


2. Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung

Begründung: Die Dividende um 10% gesteigert. Für das Geschäftsjahr 2024 wurde die Dividende von den 1,00 €/St auf 1,10 €/St gesteigert. Ob wohl die Aktionäre für 2024 nur mit ca. 36% an dem erwirtschafteten Gewinn beteiligt wird, kann die SdK hier mit Blick auf die Dividendenkontinuität zustimmen. Des weiteren ist ein Aktienrückkaufprogram geplant, was auch den Bestandaktionären zu Gute kommen wird.

3. Entlastung der Mitglieder des Vorstands


Keine Abstimmung erforderlich


3.1 Dr. Markus Krebber (Vorsitzender)

Zustimmung

Begründung: Der Vorstand hat die RWE in 2024 durch ein herausforderndes Umfeld gesteuert. Es wurde der Kurs zur Stromerzeugung mit erneuerbaren Energien durch diverse Investitionen vorangetrieben. In den letzten Jahren wurde der Kohlendioxid-Ausstoß um ca. 35 % reduziert. Die Investitionen haben unvermeidlich zu einer Erhöhung der Verbindlichkeiten geführt. Aus Sicht der SdK ist das allerdings notwendig um den langfristigen Erfolg der RWE AG zu sichern.

3.2 Katja van Doren

Zustimmung

Begründung: Der Vorstand hat die RWE in 2024 durch ein herausforderndes Umfeld gesteuert. Es wurde der Kurs zur Stromerzeugung mit erneuerbaren Energien durch diverse Investitionen vorangetrieben. In den letzten Jahren wurde der Kohlendioxid-Ausstoß um ca. 35 % reduziert. Die Investitionen haben unvermeidlich zu einer Erhöhung der Verbindlichkeiten geführt. Aus Sicht der SdK ist das allerdings notwendig um den langfristigen Erfolg der RWE AG zu sichern.

3.3 Dr. Michael Müller

Zustimmung

Begründung: Der Vorstand hat die RWE in 2024 durch ein herausforderndes Umfeld gesteuert. Es wurde der Kurs zur Stromerzeugung mit erneuerbaren Energien durch diverse Investitionen vorangetrieben. In den letzten Jahren wurde der Kohlendioxid-Ausstoß um ca. 35 % reduziert. Die Investitionen haben unvermeidlich zu einer Erhöhung der Verbindlichkeiten geführt. Aus Sicht der SdK ist das allerdings notwendig um den langfristigen Erfolg der RWE AG zu sichern.

4. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats


Keine Abstimmung erforderlich


4.1 Dr. Werner Brandt (Vorsitzender)

Zustimmung

Begründung: Das Unternehmen ist gut aufgestellt und hat den Weg aus den Multi-Krisenjahr Resilienz gezeigt. Jetzt gilt es, die Klimaziele bis 2030-2045 umzusetzen und die Braunkohle als Hauptverursacher der schlechten CO²- Bilanz abzuwickeln. Nicht bewältigbare Risiken sind momentan nicht erkennbar.

4.2 Ralf Sikorski (Stellvertretender Vorsitzender)

Zustimmung

Begründung: Das Unternehmen ist gut aufgestellt und hat den Weg aus den Multi-Krisenjahr Resilienz gezeigt. Jetzt gilt es, die Klimaziele bis 2030-2045 umzusetzen und die Braunkohle als Hauptverursacher der schlechten CO²- Bilanz abzuwickeln. Nicht bewältigbare Risiken sind momentan nicht erkennbar.

4.3 Dr. Frank Appel

Zustimmung

Begründung: Das Unternehmen ist gut aufgestellt und hat den Weg aus den Multi-Krisenjahr Resilienz gezeigt. Jetzt gilt es, die Klimaziele bis 2030-2045 umzusetzen und die Braunkohle als Hauptverursacher der schlechten CO²- Bilanz abzuwickeln. Nicht bewältigbare Risiken sind momentan nicht erkennbar.

4.4 Michael Bochinsky

Zustimmung

Begründung: Das Unternehmen ist gut aufgestellt und hat den Weg aus den Multi-Krisenjahr Resilienz gezeigt. Jetzt gilt es, die Klimaziele bis 2030-2045 umzusetzen und die Braunkohle als Hauptverursacher der schlechten CO²- Bilanz abzuwickeln. Nicht bewältigbare Risiken sind momentan nicht erkennbar.

4.5 Sandra Bossemeyer

Zustimmung

Begründung: Das Unternehmen ist gut aufgestellt und hat den Weg aus den Multi-Krisenjahr Resilienz gezeigt. Jetzt gilt es, die Klimaziele bis 2030-2045 umzusetzen und die Braunkohle als Hauptverursacher der schlechten CO²- Bilanz abzuwickeln. Nicht bewältigbare Risiken sind momentan nicht erkennbar.

4.6 Dr. Hans Bünting

Zustimmung

Begründung: Das Unternehmen ist gut aufgestellt und hat den Weg aus den Multi-Krisenjahr Resilienz gezeigt. Jetzt gilt es, die Klimaziele bis 2030-2045 umzusetzen und die Braunkohle als Hauptverursacher der schlechten CO²- Bilanz abzuwickeln. Nicht bewältigbare Risiken sind momentan nicht erkennbar.

4.7 Matthias Dürbaum

Zustimmung

Begründung: Das Unternehmen ist gut aufgestellt und hat den Weg aus den Multi-Krisenjahr Resilienz gezeigt. Jetzt gilt es, die Klimaziele bis 2030-2045 umzusetzen und die Braunkohle als Hauptverursacher der schlechten CO²- Bilanz abzuwickeln. Nicht bewältigbare Risiken sind momentan nicht erkennbar.

4.8 Ute Gerbaulet

Zustimmung

Begründung: Das Unternehmen ist gut aufgestellt und hat den Weg aus den Multi-Krisenjahr Resilienz gezeigt. Jetzt gilt es, die Klimaziele bis 2030-2045 umzusetzen und die Braunkohle als Hauptverursacher der schlechten CO²- Bilanz abzuwickeln. Nicht bewältigbare Risiken sind momentan nicht erkennbar.

4.9 Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E. h. Hans-Peter Keitel

Zustimmung

Begründung: Das Unternehmen ist gut aufgestellt und hat den Weg aus den Multi-Krisenjahr Resilienz gezeigt. Jetzt gilt es, die Klimaziele bis 2030-2045 umzusetzen und die Braunkohle als Hauptverursacher der schlechten CO²- Bilanz abzuwickeln. Nicht bewältigbare Risiken sind momentan nicht erkennbar.

4.10 Mag. Dr. h. c. Monika Kircher

Zustimmung

Begründung: Das Unternehmen ist gut aufgestellt und hat den Weg aus den Multi-Krisenjahr Resilienz gezeigt. Jetzt gilt es, die Klimaziele bis 2030-2045 umzusetzen und die Braunkohle als Hauptverursacher der schlechten CO²- Bilanz abzuwickeln. Nicht bewältigbare Risiken sind momentan nicht erkennbar.

4.11 Thomas Kufen

Zustimmung

Begründung: Das Unternehmen ist gut aufgestellt und hat den Weg aus den Multi-Krisenjahr Resilienz gezeigt. Jetzt gilt es, die Klimaziele bis 2030-2045 umzusetzen und die Braunkohle als Hauptverursacher der schlechten CO²- Bilanz abzuwickeln. Nicht bewältigbare Risiken sind momentan nicht erkennbar.

4.12 Reiner van Limbeck

Zustimmung

Begründung: Das Unternehmen ist gut aufgestellt und hat den Weg aus den Multi-Krisenjahr Resilienz gezeigt. Jetzt gilt es, die Klimaziele bis 2030-2045 umzusetzen und die Braunkohle als Hauptverursacher der schlechten CO²- Bilanz abzuwickeln. Nicht bewältigbare Risiken sind momentan nicht erkennbar.

4.13 Harald Louis

Zustimmung

Begründung: Das Unternehmen ist gut aufgestellt und hat den Weg aus den Multi-Krisenjahr Resilienz gezeigt. Jetzt gilt es, die Klimaziele bis 2030-2045 umzusetzen und die Braunkohle als Hauptverursacher der schlechten CO²- Bilanz abzuwickeln. Nicht bewältigbare Risiken sind momentan nicht erkennbar.

4.14 Dagmar Paasch

Zustimmung

Begründung: Das Unternehmen ist gut aufgestellt und hat den Weg aus den Multi-Krisenjahr Resilienz gezeigt. Jetzt gilt es, die Klimaziele bis 2030-2045 umzusetzen und die Braunkohle als Hauptverursacher der schlechten CO²- Bilanz abzuwickeln. Nicht bewältigbare Risiken sind momentan nicht erkennbar.

4.15 Prof. Jörg Rocholl, PhD

Zustimmung

Begründung: Das Unternehmen ist gut aufgestellt und hat den Weg aus den Multi-Krisenjahr Resilienz gezeigt. Jetzt gilt es, die Klimaziele bis 2030-2045 umzusetzen und die Braunkohle als Hauptverursacher der schlechten CO²- Bilanz abzuwickeln. Nicht bewältigbare Risiken sind momentan nicht erkennbar.

4.16 Dr. Erhard Schipporeit

Zustimmung

Begründung: Das Unternehmen ist gut aufgestellt und hat den Weg aus den Multi-Krisenjahr Resilienz gezeigt. Jetzt gilt es, die Klimaziele bis 2030-2045 umzusetzen und die Braunkohle als Hauptverursacher der schlechten CO²- Bilanz abzuwickeln. Nicht bewältigbare Risiken sind momentan nicht erkennbar.

4.17 Dirk Schumacher

Zustimmung

Begründung: Das Unternehmen ist gut aufgestellt und hat den Weg aus den Multi-Krisenjahr Resilienz gezeigt. Jetzt gilt es, die Klimaziele bis 2030-2045 umzusetzen und die Braunkohle als Hauptverursacher der schlechten CO²- Bilanz abzuwickeln. Nicht bewältigbare Risiken sind momentan nicht erkennbar.

4.18 Ullrich Sierau

Zustimmung

Begründung: Das Unternehmen ist gut aufgestellt und hat den Weg aus den Multi-Krisenjahr Resilienz gezeigt. Jetzt gilt es, die Klimaziele bis 2030-2045 umzusetzen und die Braunkohle als Hauptverursacher der schlechten CO²- Bilanz abzuwickeln. Nicht bewältigbare Risiken sind momentan nicht erkennbar.

4.19 Hauke Stars

Zustimmung

Begründung: Das Unternehmen ist gut aufgestellt und hat den Weg aus den Multi-Krisenjahr Resilienz gezeigt. Jetzt gilt es, die Klimaziele bis 2030-2045 umzusetzen und die Braunkohle als Hauptverursacher der schlechten CO²- Bilanz abzuwickeln. Nicht bewältigbare Risiken sind momentan nicht erkennbar.

4.20 Helle Valentin

Zustimmung

Begründung: Das Unternehmen ist gut aufgestellt und hat den Weg aus den Multi-Krisenjahr Resilienz gezeigt. Jetzt gilt es, die Klimaziele bis 2030-2045 umzusetzen und die Braunkohle als Hauptverursacher der schlechten CO²- Bilanz abzuwickeln. Nicht bewältigbare Risiken sind momentan nicht erkennbar.

4.21 Dr. Andreas Wagner

Zustimmung

Begründung: Das Unternehmen ist gut aufgestellt und hat den Weg aus den Multi-Krisenjahr Resilienz gezeigt. Jetzt gilt es, die Klimaziele bis 2030-2045 umzusetzen und die Braunkohle als Hauptverursacher der schlechten CO²- Bilanz abzuwickeln. Nicht bewältigbare Risiken sind momentan nicht erkennbar.

4.22 Marion Weckes

Zustimmung

Begründung: Das Unternehmen ist gut aufgestellt und hat den Weg aus den Multi-Krisenjahr Resilienz gezeigt. Jetzt gilt es, die Klimaziele bis 2030-2045 umzusetzen und die Braunkohle als Hauptverursacher der schlechten CO²- Bilanz abzuwickeln. Nicht bewältigbare Risiken sind momentan nicht erkennbar.

4.23 Thomas Westphal

Zustimmung

Begründung: Das Unternehmen ist gut aufgestellt und hat den Weg aus den Multi-Krisenjahr Resilienz gezeigt. Jetzt gilt es, die Klimaziele bis 2030-2045 umzusetzen und die Braunkohle als Hauptverursacher der schlechten CO²- Bilanz abzuwickeln. Nicht bewältigbare Risiken sind momentan nicht erkennbar.

5. Wahl der Prüfer für Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung

Zustimmung

Begründung: Der aktuelle Wirtschaftsprüfer ist seit 2022 für die RWE tätig. Somit kann einer Verlängerung für das Geschäftsjahr 2025 zugestimmt werden.

6. Wahlen zum Aufsichtsrat


Keine Abstimmung erforderlich


6.1 Dr. Hans Bünting

Zustimmung

Begründung: Herr Dr. Bünting ist mit Seiner Erfahrung im RWE Konzern sicher eine gute Ergänzung der Kompetenzen im Aufsichtsrats. Es liegen keine weiteren Aufsichtsrats oder vergleichbare Mandate vor. Somit kann die SdK der Wahl in den Aufsichtsrat zustimmen.

6.2 Mag. Dr. h. c. Monika Kircher

Zustimmung

Begründung: Frau Dr. Kirchner wäre sicher eine gute Ergänzung des Kompetenzen im Vorstand. Sie hat keine weiteren Tätigkeiten in anderen Aufsichtsräten. Die Tätigkeiten in vergleichbaren Gremien ist bei 3 und somit auch nicht übermäßig.

6.3 Thomas Kufen

Ablehnung

Begründung: Herr Kufen wäre sicher eine gute Ergänzung für den Aufsichtsrat. Allerding ist mit der Hauptamtlichen Tätigkeit als Bürgermeister der Stadt Essen und vielen weiteren Aufsichtsrats und vergleichbaren Tätigkeiten von einer wesentlichen Überlastung auszugehen.

6.4 Dr. Stefan Schulte

Zustimmung

Begründung: Herr Dr. Schulte ist eine gute Ergänzung der Kompetenzen im Aufsichtsrat. Neben seiner Tätigkeit als Vorsitzenden des Vorstands der Fraport sind keine weitere Aufsichtsratstätigkeit bzw. vergleichbare Tätigkeit vorhanden.

6.5 Hauke Stars

Ablehnung

Begründung: Frau Stars wäre eine gute Ergänzung für den Aufsichtsrat der RWE. Sie hat allerdings hat sie weitere 5 Aufsichtsräten bzw. vergleichbare Tätigkeiten für andere Gesellschaften. Demzufolge kann wegen der möglichen Überlastung hier nicht zugestimmt werden

6.6 Helle Valentin

Zustimmung

Begründung: Frau Valentin ist eine gute Ergänzung zu den Kompetenzen im Aufsichtsrat. Auch hat sie weitere zwei vergleichbare Tätigkeiten und somit kann hier der Wahl zugestimmt werden.

7. Billigung des Vergütungsberichts

Zustimmung

Begründung: Der Vergütungsbericht stellt die Vergütung nachvollziehbar dar. Dementsprechend ist basierend auf den Konzernergebnissen die Vergütung angemessen erfolgt. Der Vergütungsbericht entspricht den gesetzlichen Vorgaben und wurde vom Abschlussprüfer geprüft.

8. Billigung des Vergütungssystems für den Vorstand

Zustimmung

Begründung: Das neu aufgesetzte Vergütungssystem setzt auf eine Stärkung der variablen langfristigen Komponenten. Der Variable Teil wird im Bereich 60-80% festgelegt. Auch die ESG Ziele sind hier verankert. Hauptziele orientieren sich am langfristigen Erfolg der Aktie, Kohlendioxid Reduktion und dem Gewinn je Aktie.

9. Festsetzung der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder

Zustimmung

Begründung: Die maßvolle Erhöhung der AR-Vergütung für Ausschusstätigkeiten wird mitgetragen. Jedoch sollte die Verwaltung überlegen, die Sitzungsgelder als Anachronismus abzuschaffen, da die Vergütung als solchen Anreiz genug für die Teilnahme an den Sitzungen sein sollte

10. Satzungsermächtigung zur Durchführung virtueller Hauptversammlungen

Ablehnung

Begründung: Eine virtuell Hauptversammlung kann niemals eine Hauptversammlung in Präsenz vollständig ersetzen. Ein virtuelles oder hybrides Format kann dem Sinne einer Hauptversammlung mit aktiver Interaktion zwischen Aktionären und den Organen der Gesellschaft in Person niemals gerecht werden. Dementsprechend ist dies von der SdK abzulehnen.

11. Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien

Zustimmung

Begründung: Zwar bleibt die Gefahr, dass nach Aufkauf eigener Aktien und Einsatz dieser Aktien zum Kauf von Unternehmen die Aktien wieder auf den Markt kommen und den Kurs negativ beeinflussen könnten, RWE hat jedoch in der jüngsten Vergangenheit bewiesen, den Shareholder Value durch Kapitalmaßnahmen zu steigern. Die Ausgabe von Aktien ist allerdings auf 10% unter Ausschluss des Bezugsrechtes beschränkt. Somit kann die SdK hier zustimmen.

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.


Keine Abstimmung erforderlich


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