Back

Oppmann Immobilien AG

Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 11.12.2025
Sprecher: Volker Graf

Oppmann Immobilien AG
Martin-Luther-Straße 7
97072 Würzburg
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2024 und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024


Keine Abstimmung erforderlich


2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns zum 31. Dezember 2024

Ablehnung

Begründung: Die SdK wird den Vorschlag der Verwendung des Bilanzgewinns nicht unterstützen. Bei einem Jahresüberschuss von 82.804 Euro ist eine Dividende auf dem Niveau des Vorjahres in Höhe von 2 Euro je Aktie jederzeit darstellbar und auch sinnvoll. Aus Sicht der SdK sind die tatsächlichen Vermögenswerte der Objekte in der Frankfurter Lage kein Grund für einen Dividendenverzicht. Dies gilt analog für den - nach wie vor - positiven Cash Flow, auch wenn er im Geschäftsbericht nicht explizit genannt ist.

3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024

Zustimmung

Begründung: Der Vorstand hat seine Aufgaben der erfolgreichen Führung der Gesellschaft wiederum unter Beweis gestellt. Daher steht einer Entlastung nichts im Weg.

4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024

Zustimmung

Begründung: Nach unserer bisherigen Kenntnis hat der Aufsichtsrat seine Aufgaben der Beratung, Kontrolle und Überwachung des Vorstands stets wahrgenommen.

5. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025

Zustimmung

Begründung: Die SdK hat keine Bedenken für die Wiederwahl von Herrn Dipl.-Kfm. Thomas Schöllhorn, Wirtschaftsprüfer, München, zum Abschlussprüfer für das laufende Geschäftsjahr zu bestellen.

6. Beschlussfassung über die Nachwahl eines Mitglieds des Aufsichtsrats - Dr. Daniel Tykal

Zustimmung

Begründung: Grundsätzlich hat die SdK keine voreingenommene negative Einstellung gegen den vorgeschlagenen Kandidaten. Allerdings sind Fragen zur Beurteilung z. B. einer Eignung oder der ggfs. zur Verfügung stehenden Zeit des vorgeschlagenen Kandidaten für die AG nur zu beantworten, wenn mit der Einladung auch die Kandidaten z. B. durch die Veröffentlichung einer Vita o. ä. vorgestellt werden. Dies scheint hier nicht der Fall zu sein. Derzeit ist eine Stellungnahme insbesondere zu einer ggfs. vorhandenen Ämterhäufung in ähnlichen AR-Ämtern für die Aktionäre nicht im Ansatz erkennbar. Die SdK erwartet daher die Anwesenheit des Kandidaten in der Hauptversammlung und seine persönliche Vorstellung. In der Erwartung, dass zuvor genannte Kriterien erfüllt sind, wird es bei einer nun vorgeschlagenen Zustimmung bleiben.

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.


Keine Abstimmung erforderlich


Gerne können Sie uns jeder Zeit Ihre Stimmrechte kostenlos übertragen. Klicken Sie dazu einfach auf den untenstehenden Button.

Stimmrechte übertragen