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edding AG

Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 04.06.2025
Sprecher: Dr. Heinrich Herm Stapelberg

edding AG
Bookkoppel 7
22926 Ahrensburg
TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der edding Aktiengesellschaft, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lage- und Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats zum 31. Dezember 2024


Keine Abstimmung erforderlich


TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahrs 2024

Zustimmung

Begründung: Das gezeichnete Kapital ist eingeteilt in 600.000 im Familienbesitz befindliche stimmberechtigte Stammaktien und 473.219 stimmrechtslose Vorzugsaktien, die an der Börse notiert sind. Daher stellen die nachstehend aufgeführten Empfehlungen nur die Meinung der SdK zu den Beschlussvorschlägen aus - stellvertretend für die Vorzugsaktionäre ohne Stimmrecht. Die Verwaltung schlägt vor, wie im Vorjahr eine Dividende in Höhe von 0,51 € je Vorzugsaktie sowie 0,50 € je Stammaktie auszuschütten. Damit werden etwa 60 % des Gewinnes ausgeschüttet sowie die gem. Satzung minimale Dividende für Vorzüge i.H.v. 4 % des Grundkapitals erreicht.

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024

Zustimmung

Begründung: Der Vorstand hat in einer schwierigen Zeit das Unternehmen erfolgreich geführt und verfolgt weiterhin die Strategie, edding als profit-for Unernehmen in einem zumindest stagniernden Markt weiter zu entwickeln.

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024

Zustimmung

Begründung: Gemäß dem ausführlichen Bericht des Aufsichtsrats hat er seine Kontroll- und Beratungsaufgaben erfüllt.

TOP 5 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Prüfers für die Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2025


Keine Abstimmung erforderlich


TOP 5 a) Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf (Zweigniederlassung Hamburg), zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer der edding Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2025 zu bestellen

Zustimmung

Begründung: Baker Tilly ist als Abschlußprüfer geeignet und hat im abgelaufenen Geschäftsjahr keine Steuerberatungs- oder sonstige Leistungen erbracht, die nicht in Zusammenhang mit dem Prüfungsauftrag standen.

TOP 5 b) Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf (Zweigniederlassung Hamburg), zum Prüfer für die Nachhaltigkeitsberichterstattung der edding Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2025 zu bestellen

Zustimmung

Begründung: Aus Sicht der SdK spricht nicht gegen die Bestellung des Abschlußprüfers auch zur Prüfung des Nachhaltigkeitsberichtes.

TOP 6 Beschlussfassung über Satzungsänderung

Zustimmung

Begründung: Es ist eine Anpassung der Beschreibung des Gegenstands des Unternehmens nötig, z.B. wegen Aufgabe des Geschäftes mit Tattoo Farben.

TOP 7 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts

Zustimmung

Begründung: Gegen die Billigung des vom Abschlussprüfer formal geprüften Vergütungsberichts gibt es seitens der SdK keine Einwände.

TOP 8 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder

Ablehnung

Begründung: Insgesamt ist das Vergütungsmodell der edding AG als angemessen zu bezeichnen: Die Maximalvergütungen sind marktgerecht (Vorsitz: 800 T €; Mitglied: 700 T €) ebenso wie zugesagte Nebenleistungen. Kritikpunkte ergeben sich allerdings aus den Relationen zwischen fixer und variabler Vergütung sowie zwischen kurz- und langfristigen Vergütungskomponenten. Die SdK sieht idealerweise eine Relation von fixer zu variabler Vergütung im Verhältnis von 30/70, um die Vorstände eher als Unternehmer zu entlohnen und nicht als Arbeitnehmer. Bei edding AG ist dies 60/40. Zudem erachtet die SdK eine angemessene Relation zwischen kurzfristigen und langfristigen variablen Vergütungskomponenten von 30/70. Bei der edding AG ist dies 40/60. Aufgrund dieser Aufteilung kann die SdK dem sonst fair geregelten Vergütungsmodell nicht zustimmen.

TOP 9 Beschlussfassung über das Vergütungssystem und die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder


Keine Abstimmung erforderlich


TOP 9 a) Beschlussfassung über das Vergütungssystem für den Aufsichtsrat gemäß §§ 113 Abs. 3 Satz 1, 87a Abs. 1 Satz 2 AktG

Zustimmung

Begründung: Das Vergütungssystem ist angemessen mit ausschließlich festen Bestandteilen. Keine Veränderungen gegenüber dem jetzigen Vergütungssystem.

TOP 9 b) Beschlussfassung über die konkrete Vergütung

Zustimmung

Begründung: Die Vergütung entspricht dem von der HV genehmigten System.

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.


Keine Abstimmung erforderlich


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