TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der edding Aktiengesellschaft, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lage- und Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats zum 31. Dezember 2024
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahrs 2024
Zustimmung
Begründung: Das gezeichnete Kapital ist eingeteilt in 600.000 im Familienbesitz befindliche stimmberechtigte Stammaktien und 473.219 stimmrechtslose Vorzugsaktien, die an der Börse notiert sind. Daher stellen die nachstehend aufgeführten Empfehlungen nur die Meinung der SdK zu den Beschlussvorschlägen aus - stellvertretend für die Vorzugsaktionäre ohne Stimmrecht. Die Verwaltung schlägt vor, wie im Vorjahr eine Dividende in Höhe von 0,51 € je Vorzugsaktie sowie 0,50 € je Stammaktie auszuschütten. Damit werden etwa 60 % des Gewinnes ausgeschüttet sowie die gem. Satzung minimale Dividende für Vorzüge i.H.v. 4 % des Grundkapitals erreicht.
TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024
Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat in einer schwierigen Zeit das Unternehmen erfolgreich geführt und verfolgt weiterhin die Strategie, edding als profit-for Unernehmen in einem zumindest stagniernden Markt weiter zu entwickeln.
TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024
Zustimmung
Begründung: Gemäß dem ausführlichen Bericht des Aufsichtsrats hat er seine Kontroll- und Beratungsaufgaben erfüllt.
TOP 5 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Prüfers für die Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2025
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 5 a) Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf (Zweigniederlassung Hamburg), zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer der edding Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2025 zu bestellen
Zustimmung
Begründung: Baker Tilly ist als Abschlußprüfer geeignet und hat im abgelaufenen Geschäftsjahr keine Steuerberatungs- oder sonstige Leistungen erbracht, die nicht in Zusammenhang mit dem Prüfungsauftrag standen.
TOP 5 b) Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf (Zweigniederlassung Hamburg), zum Prüfer für die Nachhaltigkeitsberichterstattung der edding Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2025 zu bestellen
Zustimmung
Begründung: Aus Sicht der SdK spricht nicht gegen die Bestellung des Abschlußprüfers auch zur Prüfung des Nachhaltigkeitsberichtes.
TOP 6 Beschlussfassung über Satzungsänderung
Zustimmung
Begründung: Es ist eine Anpassung der Beschreibung des Gegenstands des Unternehmens nötig, z.B. wegen Aufgabe des Geschäftes mit Tattoo Farben.
TOP 7 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts
Zustimmung
Begründung: Gegen die Billigung des vom Abschlussprüfer formal geprüften Vergütungsberichts gibt es seitens der SdK keine Einwände.
TOP 8 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder
Ablehnung
Begründung: Insgesamt ist das Vergütungsmodell der edding AG als angemessen zu bezeichnen: Die Maximalvergütungen sind marktgerecht (Vorsitz: 800 T €; Mitglied: 700 T €) ebenso wie zugesagte Nebenleistungen. Kritikpunkte ergeben sich allerdings aus den Relationen zwischen fixer und variabler Vergütung sowie zwischen kurz- und langfristigen Vergütungskomponenten. Die SdK sieht idealerweise eine Relation von fixer zu variabler Vergütung im Verhältnis von 30/70, um die Vorstände eher als Unternehmer zu entlohnen und nicht als Arbeitnehmer. Bei edding AG ist dies 60/40. Zudem erachtet die SdK eine angemessene Relation zwischen kurzfristigen und langfristigen variablen Vergütungskomponenten von 30/70. Bei der edding AG ist dies 40/60. Aufgrund dieser Aufteilung kann die SdK dem sonst fair geregelten Vergütungsmodell nicht zustimmen.
TOP 9 Beschlussfassung über das Vergütungssystem und die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 9 a) Beschlussfassung über das Vergütungssystem für den Aufsichtsrat gemäß §§ 113 Abs. 3 Satz 1, 87a Abs. 1 Satz 2 AktG
Zustimmung
Begründung: Das Vergütungssystem ist angemessen mit ausschließlich festen Bestandteilen. Keine Veränderungen gegenüber dem jetzigen Vergütungssystem.
TOP 9 b) Beschlussfassung über die konkrete Vergütung
Zustimmung
Begründung: Die Vergütung entspricht dem von der HV genehmigten System.
Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
Keine Abstimmung erforderlich