1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Bijou Brigitte modische Accessoires Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2025 sowie des zusammengefassten Lageberichts des Vorstands für die AG und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB
Keine Abstimmung erforderlich
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahrs 2025
Zustimmung
Begründung: Mittels des Beschlussvorschlags schlägt die Verwaltung eine Ausschüttung von 6,00 Euro je Aktie bei einem Konzernergebnis von 3,14 Euro je Aktie vor. Damit wird die Forderung der SdK nach einer in etwa hälftigen Teilung des Konzernjahresüberschusses zwischen Gesellschaft und Aktionär erneut mehr als erfüllt und zudem nicht betriebsnotwendiges Kapital an die Aktionäre zurückgegeben.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025
Zustimmung
Begründung: Im Berichtsjahr hat der Vorstand, erneut unter von Krisen geplagten Umfeldbedingungen, sehr gute Arbeit geleistet und die Umsatzverluste aus der Corona-Phase wieder aufgeholt. Die Rentabilität konnte dabei sowohl auf EBIT-Basis als auch mit Blick auf die Eigenkapitalrentabilität gegenüber Vorjahr gesteigert werden und liegt auf einem für die Aktionäre sehr auskömmlichen Niveau. Das Geschäftsmodell ist intakt. Der Konzern wies des Weiteren zum Ende des Berichtsjahres eine solide Bilanz-, Cashflow- und Liquiditätssituation auf. Analog zum Vorjahr, dieses Mal über eine sehr deutlich erhöhte Dividendenauskehrung, werden ferner die Aktionäre nicht nur angemessen am Unternehmenserfolg beteiligt, sondern es wird auch ein Teil des in Vorjahren aus Vorsichtsgründen einbehaltenen, nicht betriebsnotwendigen Kapitals wieder an das Aktionariat zurückgegeben. Zudem entwickelte sich der für die Aktionäre wichtige Total Shareholder Return (TSR) auf Jahresbasis im Berichtsjahr deutlich positiv.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025
Zustimmung
Begründung: Ausweislich seines ausführlichen Berichts ist der Aufsichtsrat seiner Kontrollpflicht in u.a. fünf Plenumssitzungen verantwortlich nachgekommen.
5. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026
Zustimmung
Begründung: Gegen die Wiederwahl der RSM Ebner Stolz GmbH & Co. KG bestehen seitens der SdK keine Bedenken.
6. Beschlussfassung über die Billigung des geprüften Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2025
Zustimmung
Begründung: Gegen die Billigung des vom Abschlussprüfer formal geprüften Vergütungsberichts gibt es seitens der SdK keine Einwände.
7. Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit der Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss und über die Neufassung § 4 Abs. (3) der Satzung
Ablehnung
Begründung: Mittels des Beschlussvorschlags soll ein auslaufendes, bestehendes Genehmigtes Kapital im Umfang von etwa 50% des aktuellen Grundkapitals durch ein neu zu schaffendes Genehmigtes Kapital gegen Bar- und Sacheinlagen im Umfang von 50% des aktuellen Grundkapitals ersetzt werden. Dieses ist aus Sicht der SdK zu opulent, die diesbezüglich Vorratskapitalia in Höhe von insgesamt 25% des aktuellen Grundkapitals, davon höchstens 10% gegen Sacheinlage als maximal genehmigungsfähig erachtet. Für umfangreichere Kapitalmaßnahmen sollte nach Auffassung der SdK die Genehmigung durch eine Hauptversammlung im konkreten Einzelfall eingeholt werden.
Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
Keine Abstimmung erforderlich